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   LG Oldenburg, 11.02.2013 - 4 T 93/13   

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https://dejure.org/2013,14350
LG Oldenburg, 11.02.2013 - 4 T 93/13 (https://dejure.org/2013,14350)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 11.02.2013 - 4 T 93/13 (https://dejure.org/2013,14350)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 11. Februar 2013 - 4 T 93/13 (https://dejure.org/2013,14350)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 195 BGB; § 199 BGB
    Verjährung des Anspruchs eines Mieters auf Freigabe des verpfändeten Sparbuches

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung des Anspruchs eines Mieters auf Freigabe des verpfändeten Sparbuches

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietkaution - Verjährung des Rückzahlungsanspruchs

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Herausgabeanspruch für als Mietsicherheit überlassenes Sparbuch nach Verjährung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sparbuch als Kaution: Rückgabeanspruch verjährt nach drei Jahren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe eines als Mietsicherheit übergebenen Sparbuchs

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe eines als Mietsicherheit übergebenen Sparbuchs

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mieter kann Anspruch auf Freigabe des verpfändeten Sparbuches haben

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Rückgewähr der Kaution verjährt in drei Jahren! (IMR 2013, 322)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 892
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 2/09

    Rechtsfolgen der Aufrechnung mit der im Vorprozess zuerkannten Klageforderung

    Auszug aus LG Oldenburg, 11.02.2013 - 4 T 93/13
    Regelmäßig dürften insoweit sechs Monate ausreichend sein (vergleiche OLG Düsseldorf, Urteil vom 8.9. 2009 I - 24 U 2/09 mit weiteren Nachweisen).
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