Rechtsprechung
LG Oldenburg, 11.07.2008 - 13 S 208/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,31344) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- verkehrslexikon.de
Zum Erledigungsbeitrag bei der Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft und anschließendes Bußgeldverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- BRAK-Mitteilungen
Vergütung - Befriedungsgebühr nach Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und anschließendem Bußgeldverfahren
Direkte Verlinkung nicht möglich.
Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2009, 40 - brak-mitteilungen.de
, S. 48
RVG VV Nr. 4141 Abs. 1 Nr. 1; RVG § 17 Nr. 10
Vergütung - Befriedungsgebühr nach Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und anschließendem Bußgeldverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nordenham, 28.03.2008 - 3 C 18/08
- LG Oldenburg, 11.07.2008 - 13 S 208/08
- BGH, 05.11.2009 - IX ZR 237/08
- BGH, 14.01.2010 - IX ZR 237/08
Wird zitiert von ...
- BGH, 05.11.2009 - IX ZR 237/08
Anfallen einer Zusatzgebühr im Fall einer Einstellung eines strafrechtlichen …
Das Berufungsgericht, dessen Urteil in BRAK-Mitt. 2009, 40 veröffentlicht ist, hat ausgeführt: Die zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG entstehe auch dann, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgebe.