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   LG Oldenburg, 12.09.2016 - 5 Qs 331/16   

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https://dejure.org/2016,32675
LG Oldenburg, 12.09.2016 - 5 Qs 331/16 (https://dejure.org/2016,32675)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 12.09.2016 - 5 Qs 331/16 (https://dejure.org/2016,32675)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 12. September 2016 - 5 Qs 331/16 (https://dejure.org/2016,32675)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Bewährungswiderrufsverfahren, Angelegenheiten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bewertung eines Verfahrens über den Widerruf mehrerer Strafaussetzungen zur Bewährung als eine gebührenrechtliche Angelegenheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung eines Verfahrens über den Widerruf mehrerer Strafaussetzungen zur Bewährung als eine gebührenrechtliche Angelegenheit

  • Burhoff online

    Strafvollstreckung, mehrere Angelegenheiten, Widerrufsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 30.11.2010 - 2 Ws 780/10

    Vergütungsrechtliche Angelegenheit bei mehreren Verfahren über

    Auszug aus LG Oldenburg, 12.09.2016 - 5 Qs 331/16
    Danach können mehrere selbständige Verfahren Teile derselben Angelegenheit sein, wenn es sich im gebührenrechtlichen Sinne um einen einheitlichen Lebenssachverhalt handelt, innerhalb dessen sich die anwaltliche Tätigkeit abspielt (so auch: OLG Köln, Beschl. vom 30.11.2010, Az. 111-2 Ws 780/10, 111-2 Ws 781/10, 2 Ws 780/10, 2 Ws 781/10).
  • OLG Oldenburg, 20.05.2015 - 1 Ws 190/15

    Verfahren über den Widerruf mehrerer Strafaussetzungen zur Bewährung als eine

    Auszug aus LG Oldenburg, 12.09.2016 - 5 Qs 331/16
    Das Amtsgericht hat zutreffend auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Oldenburg ( Beschluss vom 20.05.2015 (Az. 1 Ws 190/15, 1 Ws 191/15, 1 Ws 192/15 und 1 Ws 193/15) Bezug genommen.
  • OLG Nürnberg, 03.04.2017 - 2 Ws 125/17

    Zusätzliche Gebühren im Verfahren über die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur

    Ergänzend wird zudem auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 01.04.2011, Az.: 5 Ws 26/11, des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 20.05.2015, Az.: 1 Ws 190-193/15 und des Landgerichts Oldenburg vom 12.09.2016, Az.: 5 Qs 331/16 (zitiert jeweils nach juris) hingewiesen.
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