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LG Oldenburg, 18.02.1993 - 11 O 3081/92 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anfechtungsklage und Nichtigkeitsklage gegen einen Beschluss einer Aktionärsversammlung; Abstimmung ener Hauptversammlung ohne Hinweis auf Beschlussfassung auf der Tagesordnung; Versäumnisse bei der Bekanntmachung der Tagesordnung und Relevanz des Versäumnis; Beschluss ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtungsklage und Nichtigkeitsklage gegen einen Beschluss einer Aktionärsversammlung; Abstimmung ener Hauptversammlung ohne Hinweis auf Beschlussfassung auf der Tagesordnung; Versäumnisse bei der Bekanntmachung der Tagesordnung und Relevanz des Versäumnis; Beschluss ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1993, 576
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.02.1988 - II ZR 75/87
Anfechtbarkeit eines Mehrheitsbeschlusses über die Auflösung einer …
Auszug aus LG Oldenburg, 18.02.1993 - 11 O 3081/92
Vor allem in der Rechtsprechung wird allerdings der Standpunkt vertreten, eine Anfechtungsklage könne nicht auf einen Verfahrensfehler gestützt werden, wenn dieser - was die Gesellschaft zu beweisen habe - ganz offensichtlich ohne Einfluß auf den Beschluß der Hauptversammlung geblieben sei (vgl. z.B. BGH NJW 1988, 1579 [BGH 01.02.1988 - II ZR 75/87] und die weiteren Nachweise bei Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff/Hüffer a.a.O. § 243 Rdnr. 25). - LG Oldenburg, 21.10.1993 - 11 O 4033/92
Auszug aus LG Oldenburg, 18.02.1993 - 11 O 3081/92
Gegen diesen Beschluß hat u.a. der Kläger ebenfalls Nichtigkeits- und Anfechtungsklage erhoben (Az. 11 O 4033/92 LG Oldenburg).
- OLG Oldenburg, 17.03.1994 - 1 U 46/93 DB 1993 S. 576.
- LG Oldenburg, 21.10.1993 - 11 O 4033/92
Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft (AG); …
Die Hauptversammlung ermächtigte daraufhin den Vorstand mit einem Beschluß, den der Kläger zu 3) angefochten hat (Az. 11 O 3081/92 LG Oldenburg), die Aktien zum Preis von 1,- DM an Dritte zu übertragen, sofern diese der Gesellschaft Eigenmittel in Höhe des Nominalwertes zuführen.