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   LG Oldenburg, 20.02.2018 - 5 O 2322/17   

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LG Oldenburg, 20.02.2018 - 5 O 2322/17 (https://dejure.org/2018,4664)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 20.02.2018 - 5 O 2322/17 (https://dejure.org/2018,4664)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 20. Februar 2018 - 5 O 2322/17 (https://dejure.org/2018,4664)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.10.2006 - II ZR 193/05

    Geltendmachung der persönlichen Haftung eines Gesellschafters durch den

    Auszug aus LG Oldenburg, 20.02.2018 - 5 O 2322/17
    Das von beiden Parteien in Bezug genommene Urteil des BGH vom 09.10.2006, Az. II ZR 193/05 (BeckRS 2006, 15193), sowie das vom Beklagten zitierte Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 19.06.2017, Az. 20 S 207/16 (juris), geben nach nochmaliger Prüfung der Sach- und Rechtslage Anlass zu folgenden Hinweisen.

    Dem dürfte jedoch entgegenstehen, dass die Klägerin hinreichend bestimmt vortragen muss, welche der zur Tabelle festgestellten Gläubigerforderungen hier in Prozessstandschaft geltend gemacht werden (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juni 2017 - 20 S 207/16 -, juris, mit Hinweis auf BGH BeckRS 2006, 15193; vgl. auch OLG Bremen, Beschluss vom 06. August 2001 - 3 W 28/01 -, Rn. 4, juris; LG Frankenthal, Urteil vom 16. November 2016 - 2 S 115/16 -, Rn. 10, juris), auch um dem Beklagten zu ermöglichen, gegen die jeweiligen Forderungen konkrete Einwendungen zu erheben (vgl. LG Frankenthal, a.a.O.).

    Dass es im vom BGH (BeckRS 2006, 15193) entschiedenen Fall um die Haftung eines nachträglich beigetretenen Gesellschafters ging, was hier nicht der Fall ist, steht der Anwendbarkeit der obigen Grundsätze nicht entgegen (vgl. LG Karlsruhe, a.a.O.).

  • LG Karlsruhe, 19.06.2017 - 20 S 207/16

    Anspruch des Insolvenzverwalters gegen den Kommanditisten auf Erstattung von

    Auszug aus LG Oldenburg, 20.02.2018 - 5 O 2322/17
    Das von beiden Parteien in Bezug genommene Urteil des BGH vom 09.10.2006, Az. II ZR 193/05 (BeckRS 2006, 15193), sowie das vom Beklagten zitierte Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 19.06.2017, Az. 20 S 207/16 (juris), geben nach nochmaliger Prüfung der Sach- und Rechtslage Anlass zu folgenden Hinweisen.

    Dem dürfte jedoch entgegenstehen, dass die Klägerin hinreichend bestimmt vortragen muss, welche der zur Tabelle festgestellten Gläubigerforderungen hier in Prozessstandschaft geltend gemacht werden (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juni 2017 - 20 S 207/16 -, juris, mit Hinweis auf BGH BeckRS 2006, 15193; vgl. auch OLG Bremen, Beschluss vom 06. August 2001 - 3 W 28/01 -, Rn. 4, juris; LG Frankenthal, Urteil vom 16. November 2016 - 2 S 115/16 -, Rn. 10, juris), auch um dem Beklagten zu ermöglichen, gegen die jeweiligen Forderungen konkrete Einwendungen zu erheben (vgl. LG Frankenthal, a.a.O.).

  • LG Frankenthal, 16.11.2016 - 2 S 115/16

    Insolvenz: Zulässigkeit eines Feststellungsantrags des Insolvenzverwalters im

    Auszug aus LG Oldenburg, 20.02.2018 - 5 O 2322/17
    Dem dürfte jedoch entgegenstehen, dass die Klägerin hinreichend bestimmt vortragen muss, welche der zur Tabelle festgestellten Gläubigerforderungen hier in Prozessstandschaft geltend gemacht werden (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juni 2017 - 20 S 207/16 -, juris, mit Hinweis auf BGH BeckRS 2006, 15193; vgl. auch OLG Bremen, Beschluss vom 06. August 2001 - 3 W 28/01 -, Rn. 4, juris; LG Frankenthal, Urteil vom 16. November 2016 - 2 S 115/16 -, Rn. 10, juris), auch um dem Beklagten zu ermöglichen, gegen die jeweiligen Forderungen konkrete Einwendungen zu erheben (vgl. LG Frankenthal, a.a.O.).
  • OLG Bremen, 06.08.2001 - 3 W 28/01

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter für die

    Auszug aus LG Oldenburg, 20.02.2018 - 5 O 2322/17
    Dem dürfte jedoch entgegenstehen, dass die Klägerin hinreichend bestimmt vortragen muss, welche der zur Tabelle festgestellten Gläubigerforderungen hier in Prozessstandschaft geltend gemacht werden (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juni 2017 - 20 S 207/16 -, juris, mit Hinweis auf BGH BeckRS 2006, 15193; vgl. auch OLG Bremen, Beschluss vom 06. August 2001 - 3 W 28/01 -, Rn. 4, juris; LG Frankenthal, Urteil vom 16. November 2016 - 2 S 115/16 -, Rn. 10, juris), auch um dem Beklagten zu ermöglichen, gegen die jeweiligen Forderungen konkrete Einwendungen zu erheben (vgl. LG Frankenthal, a.a.O.).
  • BGH, 17.12.2015 - IX ZR 143/13

    Inanspruchnahme des persönlich haftenden Gesellschafters in der Insolvenz einer

    Auszug aus LG Oldenburg, 20.02.2018 - 5 O 2322/17
    Ob und wie bei einer vergleichsweisen Lösung dabei das Urteil des BGH NZI 2016, 445 ff. [BGH 17.12.2015 - IX ZR 143/13] berücksichtigt werden muss, mögen die Parteien ausloten.
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