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   LG Oldenburg, 23.06.2008 - 4 Ks 1/07   

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https://dejure.org/2008,96175
LG Oldenburg, 23.06.2008 - 4 Ks 1/07 (https://dejure.org/2008,96175)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 23.06.2008 - 4 Ks 1/07 (https://dejure.org/2008,96175)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 23. Juni 2008 - 4 Ks 1/07 (https://dejure.org/2008,96175)
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In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • faz.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 07.11.2018)

    Mordserien in Krankenhäusern: Staatsanwaltschaften erschweren Forschung

  • zeit.de (Podcast mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Krankenhausmörder

  • weser-kurier.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Fall Niels Högel - Eine Chronik

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Oldenburg, 06.06.2019 - 5 Ks 1/18

    Ex-Pfleger Högel für 85 weitere Morde verurteilt

    Er wird unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 23.06.2008 - Az. 4 Ks 1/07 - und der Einzelstrafen aus dem Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 26.02.2015 - Az. 5 Ks 1/14-, dessen Gesamtfreiheitsstrafe aufgelöst wird, zu einer.

    Der Angeklagte wurde auf Grund der o.g. vom Bundesgerichtshof zurückverwiesenen Schwurgerichtssache durch Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 23.06 2008 - 4 Ks 1/07 -wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

    "Der Angeklagte wird unter Einbeziehung des Urteils des Landgerichts Oldenburg vom 23.06.2008 - Az. 4 Ks 1/07 - wegen Mordes in 2 Fällen, versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in 2 Fällen und wegen gefährlicher Körperverletzung in einem weiteren Fall zu einer.

    Aus den genannten Einzelstrafen war unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 23.06.2008 - Az. 4 Ks 1/07 - eine lebenslange Gesamtfreiheitstrafe zu bilden.

    Auf Grund der fortbestehenden Gründe aus dem einbezogenen Urteil vom 23.06.2008 - 4 Ks 1/07 - (s o.) war darüber hinaus gemäß § 70 StGB ein lebenslanges Berufsverbot auszusprechen.

    Aus den Einzelstrafen war unter Einbeziehung der Strafen aus dem Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 23.06.2008 - Az. 4 Ks 1/07 - und dem Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 26.02.2015 - Az. 5 Ks 1/14 unter Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe eine lebenslange Gesamtfreiheitstrafe zu bilden.

    Auf Grund der fortbestehenden Gründe aus den einbezogenen Urteilen vom 23.06.2008 - 4 Ks 1/07 und 26.02.2015 - 5 Ks 1/14 (s.o.) war darüber hinaus gemäß § 70 StGB ein lebenslanges Berufsverbot auszusprechen.

  • LG Oldenburg, 13.10.2022 - 5 Ks 23/19

    Vorwurf eines Tötungsdelikts bei Mehrfachmord durch Stationspfleger

    ... ... wurde auf Grund dieser zurückverwiesenen Schwurgerichtssache durch Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 23.06.2008 - 4 Ks 1/07 - schließlich wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

    ... ... wurde unter Einbeziehung des Urteils des Landgerichts Oldenburg vom 23.06.2008 - Az. 4 Ks 1/07 - wegen Mordes in 2 Fällen, versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in 2 Fällen und wegen gefährlicher Körperverletzung in einem weiteren Fall schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

    Er wurde unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 23.06.2008 - Az. 4 Ks 1/07 - und der Einzelstrafen aus dem Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 26.02.2015 - Az. 5 Ks 1/14 -, dessen Gesamtfreiheitsstrafe aufgelöst wurde, zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

  • LG Oldenburg, 13.10.2022 - 5 Ks 20/16

    Högel-Vorgesetzte freigesprochen

    ... ... wurde auf Grund dieser zurückverwiesenen Schwurgerichtssache durch Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 23.06.2008 - 4 Ks 1/07 - schließlich wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

    ... ... wurde unter Einbeziehung des Urteils des Landgerichts Oldenburg vom 23.06.2008 - Az. 4 Ks 1/07 - wegen Mordes in 2 Fällen, versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in 2 Fällen und wegen gefährlicher Körperverletzung in einem weiteren Fall schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

    Er wurde unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 23.06.2008 - Az. 4 Ks 1/07 - und der Einzelstrafen aus dem Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 26.02.2015 - Az. 5 Ks 1/14 -, dessen Gesamtfreiheitsstrafe aufgelöst wurde, zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

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