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   LG Oldenburg, 23.06.2016 - 13 O 956/13   

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https://dejure.org/2016,40471
LG Oldenburg, 23.06.2016 - 13 O 956/13 (https://dejure.org/2016,40471)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 23.06.2016 - 13 O 956/13 (https://dejure.org/2016,40471)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - 13 O 956/13 (https://dejure.org/2016,40471)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Unfallversicherung - Untersuchungszeitpunkt für die Bemessung des Invaliditätsgrades

  • unfallversicherungblog.de

    Unfallversicherung: Untersuchungszeitpunkt zur Bemessung des Invaliditätsgrades

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.11.2005 - IV ZR 154/04

    Berufung des Versicherers auf die nicht rechtzeitige Feststellung der Invalidität

    Auszug aus LG Oldenburg, 23.06.2016 - 13 O 956/13
    Denn für die Frage, ob das Berufen der Versicherung auf ein Fristversäumnis treuwidrig ist, ist auf die konkreten Umstände des Einzelfalles abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.2005, IV ZR 154/04, Rn. 8, zitiert nach juris).

    In dem der Entscheidung des BGH vom 30.11.2005, IV ZR 154/04 zugrunde liegenden Sachverhalt wurde die Treuwidrigkeit der Versicherung beim Berufen auf den Fristablauf jedoch maßgeblich darauf gestützt, dass das fragliche Gutachten eingeholt worden war zu einer Zeit, als die Fristen für die ärztliche Feststellung noch nicht abgelaufen war.

  • OLG Hamm, 06.02.1998 - 20 U 218/97

    Fälligkeit der Invaliditätsentschädigung in der Unfallversicherung -

    Auszug aus LG Oldenburg, 23.06.2016 - 13 O 956/13
    Auch unter Berücksichtigung der vom Kläger zitierten Entscheidung des OLG Hamm vom 06.02.1998, 20 U 218/97, ist Verzug nicht eingetreten.
  • BGH, 04.05.1994 - IV ZR 192/93

    Rechte und Pflichten der Parteien eines Unfallversicherungsvertrages nach

    Auszug aus LG Oldenburg, 23.06.2016 - 13 O 956/13
    Abweichend vom Ablauf der Invaliditätseintrittsfrist ist jedoch dann auf einen späteren, nach Ablauf der Invaliditätseintrittsfrist liegenden Untersuchungszeitpunkt abzustellen, wenn vom Versicherer nach Abschluss des Heilverfahrens im Einvernehmen mit dem Versicherungsnehmer ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde - in diesem Fall ist davon auszugehen, dass beide Parteien sich mit dem Untersuchungszeitpunkt als maßgeblichem Stichtag einverstanden erklären (vgl. OLG Hamm aaO und BGH VersR 1994, 971, Rn. 20, zit. nach juris).
  • BGH, 18.11.2015 - IV ZR 124/15

    Private Unfallversicherung: Maßgeblicher Erkenntnisstand für die Erstbemessung

    Auszug aus LG Oldenburg, 23.06.2016 - 13 O 956/13
    Zwar ist grundsätzlich maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung der unfallbedingten Dauerschäden der Ablauf der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vereinbarten Invaliditätseintrittsfrist (vgl. hierzu BGH IV ZR 124/15, Urteil vom 18.11.2015, Rn. 19, zit. nach juris), wenn die Parteien - wie hier - um eine zutreffende Erstbemessung des Invaliditätsgrades und nicht um eine Neubemessung nach Ziffer 9.4 AUB streiten.
  • BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Invaliditätsleistungen in der privaten

    Auszug aus LG Oldenburg, 23.06.2016 - 13 O 956/13
    Inhaltlich müssen sich aus der Invaliditätsfeststellung die ärztlicherseits für den konkreten Dauerschaden angenommene Ursache und die Art ihrer Auswirkung ergeben, damit der Versicherer, der ein Interesse an der zeitnahen Klärung seiner Leistungspflicht hat, diesen überprüfen kann (vgl. BGH, Urteil vom 07.03.07, IV ZR 137/06, Rn. 11 und 12, zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 12.06.2017 - 6 U 139/15

    Umfang der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers bei einem organischen

    Zur Bemessung der weitergehenden Beeinträchtigung durch den Tinnitus hat Prof. Dr. E die Tabelle von Michel/Brusis herangezogen und entsprechend der Tabelle einen Zuschlag von 10 % auf die wegen des Hörverlustes erlittene Beeinträchtigung vorgenommen (vgl. LG Oldenburg, Urteil vom 23.06.2016, Az. 13 O 956/13, r+s 2017, 31, 32).
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