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   LG Oldenburg, 24.10.2022 - 6 Qs 56/22   

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https://dejure.org/2022,43559
LG Oldenburg, 24.10.2022 - 6 Qs 56/22 (https://dejure.org/2022,43559)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 24.10.2022 - 6 Qs 56/22 (https://dejure.org/2022,43559)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2022 - 6 Qs 56/22 (https://dejure.org/2022,43559)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahruntüchtigkeit eines Elektrorollerfahrers mit 1,49 Promille BAK nicht zwingend

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 25.04.1995 - 2 BvR 1847/94

    Erstattung der notwendigen Auslagen in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren wegen

    Auszug aus LG Oldenburg, 24.10.2022 - 6 Qs 56/22
    Dringende Gründe für den endgültigen Entzug der Fahrerlaubnis liegen vor, wenn dies in hohem Maße wahrscheinlich ist (BVerfG, Beschluss vom 25.04.1995 - 2 BvR 1847/94).
  • BGH, 02.03.2021 - 4 StR 366/20

    Trunkenheit im Verkehr (absolute Fahruntüchtigkeit: keine Entscheidung über die

    Auszug aus LG Oldenburg, 24.10.2022 - 6 Qs 56/22
    Denn für die Heranziehung des Grenzwertes von 1, 1 Promille, der für alkoholisierte Kraftfahrer gilt, fehlt es vorliegend in den Ermittlungen an Feststellungen zur fahrzeugtechnischen Einordnung des bei der Fahrt verwendeten Elektrorollers (vgl. BGH, Beschl. V. 02.03.2021 - 4 StR 366/20).
  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Auszug aus LG Oldenburg, 24.10.2022 - 6 Qs 56/22
    (BGH, Urteil vom 22. April 1982 - 4 StR 43/82, BGHSt 31, 42 mwN).
  • BGH, 29.11.1968 - 4 StR 399/68

    Alkoholtypisches Fahrverhalten - Verschätzen in der Entfernung - Häufigkeit von

    Auszug aus LG Oldenburg, 24.10.2022 - 6 Qs 56/22
    Die knappen polizeilichen Feststellungen hierzu in der Sachverhaltsaufnahme Bl. 3 d.A. erlauben es nicht nachzuvollziehen, ob ein solcher Fahrfehler dem Angeklagten in der konkreten Situation nicht auch ohne Alkoholeinfluss unterlaufen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 1968 - 4 StR 399/68, DAR 1969, 105).
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