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   LG Oldenburg, 26.02.2015 - 5 Ks 1/14   

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LG Oldenburg, 26.02.2015 - 5 Ks 1/14 (https://dejure.org/2015,27347)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 26.02.2015 - 5 Ks 1/14 (https://dejure.org/2015,27347)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 5 Ks 1/14 (https://dejure.org/2015,27347)
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Kurzfassungen/Presse (6)

  • spiegel.de (Pressebericht, 26.02.2015)

    Lebenslang für Ex-Krankenpfleger: Das Spiel mit dem Tod

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 05.11.2014)

    Weitere Ermittlungen gegen ehemaligen Krankenpfleger

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 21.01.2014)

    Anklage gegen ehemaligen Krankenpfleger wegen mehrfachen Mordes erhoben

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 27.11.2014)

    Der Pfleger als Serienmörder

  • taz.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.11.2014)

    Pfleger unter Mordverdacht: Töten aus Langeweile

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 27.11.2014)

    Mordprozess in Oldenburg: Das Geheimnis des Krankenpflegers

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • zeit.de (Podcast mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Krankenhausmörder

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 08.10.2015)

    Exhumierungen: Vier weitere mutmaßliche Opfer des Ex-Pflegers Niels H. entdeckt

  • weser-kurier.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Fall Niels Högel - Eine Chronik

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Oldenburg, 06.06.2019 - 5 Ks 1/18

    Ex-Pfleger Högel für 85 weitere Morde verurteilt

    Er wird unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 23.06.2008 - Az. 4 Ks 1/07 - und der Einzelstrafen aus dem Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 26.02.2015 - Az. 5 Ks 1/14-, dessen Gesamtfreiheitsstrafe aufgelöst wird, zu einer.

    Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat aufgrund dieses Verfahren anschließend nach und nach ihre weitergehenden Ermittlungen intensiviert, dies schließlich auch auf den ausdrücklichen Hinweis der später am Verfahren 5 Ks 1/14 teilnehmenden Nebenklägerin xxxxxxxxxx.

    Die Ermittlungen mündeten in der Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 06.01.2014 und dem sodann vor dem Landgericht Oldenburg geführten Verfahren gegen den Angeklagten, Az. 5 Ks 1/14, welches mit Urteil vom 26.02.2015, rechtskräftig seit dem 09.03.2015, abgeschlossen wurde.

    Die Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten stützt die Kammer auf seine eignen Angaben und den Feststellungen des dazu insoweit verlesenen Urteils des Landgerichts Oldenburg vom 26.02.2015, Az. 5 Ks 1/14, die der Angeklagte als zutreffend beschrieben und sich zu eigen gemacht hat.

    Aus den Einzelstrafen war unter Einbeziehung der Strafen aus dem Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 23.06.2008 - Az. 4 Ks 1/07 - und dem Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 26.02.2015 - Az. 5 Ks 1/14 unter Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe eine lebenslange Gesamtfreiheitstrafe zu bilden.

    Die Kammer hat auf Grund rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen wie im einbezogenen Urteil vom 26.02.2015 - Az. 5 Ks 1/14 - ausgesprochen, dass 9 Monate der verhängten lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe als Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer als vollstreckt gelten (siehe oben unter A.).

    Die bereits im Urieil vom 26.02.2015 - Az. 5 Ks 1/14 -festgestellten Verfahrensverzögerungen, dort unter E VI. aufgeführten und in der Hauptverhandlung am 12.12.2018 anhand der "Zeitschiene" noch einmal dargestellten Verzögerungen im Zeitraum vom 03.07.2006 bis November 2013 von insgesamt maximal 6 Jahren und 2 Monaten, durch die der Angeklagte aber erst ab 13.04.2011 für den Zeitraum von 2 Jahren und 2 Monaten wirklich belastet war, gelten hier entsprechend fort.

    Eine Erhöhung der bereits im Urteil vom 26.02.2015 - Az. 5 Ks 1/14 - festgestellten Kompensation von 9 Monaten ist danach nicht angebracht.

    Dies habe er letztlich auch in dem Verfahren 5 Ks 1/14 so gehandhabt.

    Auf Grund der fortbestehenden Gründe aus den einbezogenen Urteilen vom 23.06.2008 - 4 Ks 1/07 und 26.02.2015 - 5 Ks 1/14 (s.o.) war darüber hinaus gemäß § 70 StGB ein lebenslanges Berufsverbot auszusprechen.

  • LG Oldenburg, 13.10.2022 - 5 Ks 23/19

    Vorwurf eines Tötungsdelikts bei Mehrfachmord durch Stationspfleger

    Die Ermittlungen mündeten in einer Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 06.01.2014 und dem sodann vor dem Landgericht Oldenburg geführten Verfahren gegen ... ..., Az. 5 Ks 1/14, welches mit Urteil vom 26.02.2015, rechtskräftig seit dem 09.03.2015, abgeschlossen wurde.

    Er wurde unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 23.06.2008 - Az. 4 Ks 1/07 - und der Einzelstrafen aus dem Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 26.02.2015 - Az. 5 Ks 1/14 -, dessen Gesamtfreiheitsstrafe aufgelöst wurde, zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

  • LG Oldenburg, 13.10.2022 - 5 Ks 20/16

    Högel-Vorgesetzte freigesprochen

    Die Ermittlungen mündeten in einer Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 06.01.2014 und dem sodann vor dem Landgericht Oldenburg geführten Verfahren gegen ... ..., Az. 5 Ks 1/14, welches mit Urteil vom 26.02.2015, rechtskräftig seit dem 09.03.2015, abgeschlossen wurde.

    Er wurde unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 23.06.2008 - Az. 4 Ks 1/07 - und der Einzelstrafen aus dem Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 26.02.2015 - Az. 5 Ks 1/14 -, dessen Gesamtfreiheitsstrafe aufgelöst wurde, zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

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