Rechtsprechung
   LG Oldenburg, 30.03.2022 - 5 S 386/21   

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https://dejure.org/2022,17689
LG Oldenburg, 30.03.2022 - 5 S 386/21 (https://dejure.org/2022,17689)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 30.03.2022 - 5 S 386/21 (https://dejure.org/2022,17689)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 30. März 2022 - 5 S 386/21 (https://dejure.org/2022,17689)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Differenzierung zwischen Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung im Insolvenzfall

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unterbrechung eines Räumungsprozesses durch Insolvenz des Mieters (IVR 2022, 137)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2022, 653
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.01.2009 - XI ZR 519/07

    Aufhebung eines auf eine nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das

    Auszug aus LG Oldenburg, 30.03.2022 - 5 S 386/21
    Ein trotz Unterbrechung des Verfahrens ergangenes Urteil ist allerdings nicht nichtig, sondern relativ unwirksam (Greger, in: a. a. O., § 249 ZPO, Rn. 10) und mit den statthaften Rechtsmitteln angreifbar (BGH, Versäumnisurteil vom 27.01.2009 - XI ZR 519/07 -, juris, Rn. 9 f.).

    Da die Aufhebung des Urteils indes dazu dient, die rechtliche Wirkung der in der ersten Instanz eingetretenen Unterbrechung durchzusetzen, ist diese ohne Rücksicht auf die hier nicht mehr andauernde Unterbrechung des Verfahrens auszusprechen (BGH, Versäumnisurteil vom 27.01.2009, a. a. O., Rn. 13, m. w. N.).

  • BGH, 19.06.2008 - IX ZR 84/07

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters auf Herausgabe einer durch den Schuldner

    Auszug aus LG Oldenburg, 30.03.2022 - 5 S 386/21
    Die Räumungspflicht betrifft daher - anders als der bloße Herausgabeanspruch (vgl. BGH, IMR 2008, 322) - immer auch die Insolvenzmasse.

    Die Räumungspflicht betrifft daher - anders als der bloße Herausgabeanspruch (vgl. BGH Urteil vom 19.06.2008 - IX ZR 84/07 -, NJW 2008, 2580) - immer auch die Insolvenzmasse.

  • BGH, 07.07.2010 - XII ZR 158/09

    Insolvenzverfahren: Begründung nur eines begrenzten Aussonderungsrechts durch den

    Auszug aus LG Oldenburg, 30.03.2022 - 5 S 386/21
    Diese weitergehende Pflicht des Mieters beruht allein auf dem von ihm abgeschlossenen Vertrag (BGH, Teilbeschluss vom 07.07.2010 - XII ZR 158/09 -, juris).

    Allerdings obliegt es der Prozessführung des Klägers, ob er den Rechtsstreit hinsichtlich seines Herausgabeanspruchs gemäß § 86 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 InsO in Verbindung mit § 47 InsO aufnehmen oder sich - wie hier - mit der Unterbrechung des gesamten Rechtsstreits abfinden möchte (vgl. BGH, Teilbeschluss vom 07.07.2010 - XII ZR 158/09 -, juris).

  • AG Pforzheim, 02.12.2020 - 4 C 231/20

    Keine Erstattungsfähigkeit von Desinfektionskosten im Rahmen der

    Auszug aus LG Oldenburg, 30.03.2022 - 5 S 386/21
    Auf die Berufung des Klägers und Berufungsklägers wird das am 09.12.2021 verkündete Urteil des Amtsgericht Wildeshausen (4 C 231/20 (V)) mit dem zugrundeliegenden Verfahren für die Zeit ab dem 18.11.2021 (9 Uhr) aufgehoben.

    Mit Versäumnisurteil vom 01.04.2021 hat das Amtsgericht Wildeshausen (dortiges Aktenzeichen 4 C 231/20) die Klage abgewiesen.

  • AG Köln, 29.07.2016 - 206 C 29/16

    Passivlegitimation des insolventen Mieters für Herausgabeanspruch

    Auszug aus LG Oldenburg, 30.03.2022 - 5 S 386/21
    Soweit die Beklagte unter Verweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Köln vom 29.07.2016 (AG Köln, Teilurteil vom 29.07.2016 - 206 C 29/16 -, juris, R. 14) die Ansicht vertritt, dass die Ansprüche prozessual teilbar seien und der Rechtsstreit lediglich im Hinblick auf den Räumungsanspruch, nicht aber im Hinblick auf den Antrag auf Herausgabe der Mietsache unterbrochen sei, überzeugt dies nicht.
  • BGH, 10.12.2014 - XII ZR 136/12

    Räumungs- und Herausgabeanspruch gegen den Gewerberaummieter: Umfang einer

    Auszug aus LG Oldenburg, 30.03.2022 - 5 S 386/21
    Jedenfalls hat die Verpflichtung der Beklagten zur Räumung den Rechtsstreit insgesamt unterbrochen, da auch nur einer von mehreren im Prozess zusammen geltend gemachten, die Insolvenzmasse betreffenden Ansprüche die Unterbrechung des gesamten Rechtsstreits bewirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 10.12.2014 - XII ZR 136/12 -, juris).
  • OLG Hamm, 12.01.2017 - 5 U 21/16

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei

    Auszug aus LG Oldenburg, 30.03.2022 - 5 S 386/21
    In entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 2 ZPO ist das erstinstanzliche Urteil aufzuheben und an das Amtsgericht zurückzuverweisen (vgl. zur Herleitung der Analogie OLG Oldenburg, Urteil vom 22.02.2005 - 2 U 97/04 -, juris, Rn. 10; ebenso OLG Hamm, Urteil vom 12.01.2017 - 5 U 21/16 -, juris, Rn. 16; Greger, in: a. a. O.).
  • OLG Oldenburg, 22.02.2005 - 2 U 97/04

    Unterbrechung eines Verfahrens wegen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens;

    Auszug aus LG Oldenburg, 30.03.2022 - 5 S 386/21
    In entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 2 ZPO ist das erstinstanzliche Urteil aufzuheben und an das Amtsgericht zurückzuverweisen (vgl. zur Herleitung der Analogie OLG Oldenburg, Urteil vom 22.02.2005 - 2 U 97/04 -, juris, Rn. 10; ebenso OLG Hamm, Urteil vom 12.01.2017 - 5 U 21/16 -, juris, Rn. 16; Greger, in: a. a. O.).
  • BGH, 21.06.1995 - VIII ZR 224/94

    Rechtsfolgen der Unterbrechung des Rechtsstreits wegen Eröffnung des

    Auszug aus LG Oldenburg, 30.03.2022 - 5 S 386/21
    Im Rahmen des als Berufungsbegründung auszulegenden Schriftsatzes vom 21.01.2022 macht der Klägervertreter die Unterbrechung geltend, wozu auch der Prozessgegner des Insolvenzschuldners befugt ist (vgl. BGH, Urteil vom 21.06.1995 - VIII ZR 224/94 -, juris).
  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 220/96

    Abweisung der Klage während der Verfahrensunterbrechung durch Konkurseröffnung

    Auszug aus LG Oldenburg, 30.03.2022 - 5 S 386/21
    Auf die Kenntnis des Gerichts kommt es nicht an (BGH, Urt. 16.01.1997 - IX ZR 220/96 -, juris, Rn. 11).
  • BGH, 21.10.1965 - Ia ZR 144/63

    Verletzung eines eingetragenen Gebrauchsmusters - Herstellung und Vertrieb von

  • LG Mannheim, 09.06.2022 - 6 O 209/21

    Nutzungsentgelt gegen weiterbewohnenden Verkäufer: Landgericht zuständig

    Insoweit kommt nur ein Herausgabeanspruch aus § 985 BGB in Betracht, welcher vorliegend ebenfalls mangels Recht zum Besitz der Beklagten zu 2 gegeben ist, welcher allerdings die ebenfalls beantragte Räumung der Immobilie nicht umfasst (vgl. LG Oldenburg, Urteil vom 30. März 2022 - 5 S 386/21 -, BeckRS 2022, 11354).
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