Rechtsprechung
LG Osnabrück, 12.12.2006 - 18 O 732/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Bankenhaftung für treuwidrige Verfügungen eines Notars über Fremdgeld auf einem Notaranderkonto
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Bankenhaftung für treuwidrige Verfügungen eines Notars über Fremdgeld auf einem Notaranderkonto
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatz der aus den Pflichtverletzungen eines Notars im Zusammenhang mit der Abwicklung von Grundstücks-Kaufverträgen erwachsenen Schäden ; Bestehen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ; Umfang der Pflicht eines Kreditinstituts zur Überwachung eines ...
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Grundsätzlich keine Prüfungspflicht des ein Notaranderkonto führenden Kreditinstituts, ob der Notar das Anderkonto ordnungsgemäß führt und die spezifisch standesrechtlichen Pflichten einhält
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 2, § 826; StGB §§ 246, 266
Grundsätzlich keine Prüfungspflicht des ein Notaranderkonto führenden Kreditinstituts, ob der Notar das Anderkonto ordnungsgemäß führt und die spezifisch standesrechtlichen Pflichten einhält
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Grundsätzlich keine Prüfungspflicht des ein Notaranderkonto führenden Kreditinstituts; Pflichtverletzung des Notars
Papierfundstellen
- WM 2007, 212
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 28.04.2008 - 5 U 27/08
Haftung einer Bank für Veruntreuungen der Verfügungen eines …
Ein derartiges deliktisches Verhalten der Beklagten wäre jedoch die Voraussetzung dafür, dass die Beklagte wegen der Dispositionen D...s über das Treuhandkonto 5....65 in Anspruch genommen werden kann, weil es sich dabei um ein -außerhalb des Anwendungsbereichs des § 2041 BGB liegendes- für D... geführtes Anderkonto handelte (BGH NJW 1968, 1471; LG Osnabrück WM 2007, 212, 213;… Heinrichs in Palandt, BGB , 67. Aufl., § 164 Rndr. 14 a).