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   LG Osnabrück, 02.12.1988 - 11 S 277/88   

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https://dejure.org/1988,3671
LG Osnabrück, 02.12.1988 - 11 S 277/88 (https://dejure.org/1988,3671)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 02.12.1988 - 11 S 277/88 (https://dejure.org/1988,3671)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 02. Dezember 1988 - 11 S 277/88 (https://dejure.org/1988,3671)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 320 BGB; § 535 BGB; § 536 BGB
    Mietzurückbehaltungsrecht des Mieters bei ungeklärter Verantwortung für die Entstehung der das Zurückbehaltungsrecht rechtfertigenden Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietzurückbehaltungsrecht des Mieters bei ungeklärter Verantwortung für die Entstehung der das Zurückbehaltungsrecht rechtfertigenden Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilze

  • baustoffchemie.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.
    Mietminderung bei Feuchtigkeitsschäden mit Schimmelpilzbefall in Wohn-, Schlafzimmer und Bad

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schimmel in mehreren Zimmern - 20% Minderung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    20 % Mietminderung bei Schimmelpilzbefall in mehreren Zimmern - Vermieter haftet bei Unklarheit über Herkunft des Schimmels

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Kiel, 23.10.1985 - 1 S 8/85

    Mietminderung bei Feuchtigkeit und Schimmelpilzbefall; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LG Osnabrück, 02.12.1988 - 11 S 277/88
    Die Kammer vertritt in Übereinstimmung mit der wohl überwiegenden Meinung die Ansicht, daß der Vermieter die Beweislast dafür trägt, daß Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind (vgl. Heitgreß WM 1985, 107: LG Darmstadt WM 1985, 22; LG Augsburg WM 1985, 25; LG Kiel NJW-RR 1986, 314 [LG Kiel 23.10.1985 - 1 S 8/85] ; LG Nürnberg-Fürth WM 1988, 155).
  • BGH, 07.05.1982 - V ZR 90/81

    Einrede des § 320 BGB neben Mängelgewährleistung

    Auszug aus LG Osnabrück, 02.12.1988 - 11 S 277/88
    Zwar ist grundsätzlich anerkannt, daß der Mieter berechtigt ist, neben der Mietminderung hinsichtlich des von der Mietminderung nicht erfaßten Teils des Mietzinses ein Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB auszuüben, um seinem Erfüllungsanspruch Nachdruck zu verleihen (vgl. Emmerich-Sonnenschein a.a.O. § 537 Rz 17; BGH NJW 1982, 2242 [BGH 07.05.1982 - V ZR 90/81] ).
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