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   LG Osnabrück, 05.02.2019 - 3 S 347/18   

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LG Osnabrück, 05.02.2019 - 3 S 347/18 (https://dejure.org/2019,2711)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 05.02.2019 - 3 S 347/18 (https://dejure.org/2019,2711)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 05. Februar 2019 - 3 S 347/18 (https://dejure.org/2019,2711)
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  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 58/06

    Verwertung von Schilderungen eines Zeugen über den Hergang eines Verkehrsunfalls

    Auszug aus LG Osnabrück, 05.02.2019 - 3 S 347/18
    Die Schilderung einer Partei genügt aber in der Regel ohnehin ohne weitere Beweismittel nicht, einen Anscheinsbeweis in erheblicher Weise zu erschüttern (BGH VersR 2007, 681).
  • BGH, 10.03.1998 - VI ZR 30/97

    Absehen von erneuter Vernehmung eines Zeugen bei von der Vorinstanz abweichender

    Auszug aus LG Osnabrück, 05.02.2019 - 3 S 347/18
    In einem solchen Fall eines Unfalls im Bereich einer Kreuzung mit Wartepflicht eines Unfallbeteiligten kann regelmäßig angenommen werden, dass unfallursächlich eine Missachtung der Wartepflicht war (BGH NJW 1998, 2222; VersR 1964, 639, 640; VersR 1976, 365, 367).
  • AG Dresden, 23.01.2017 - 115 C 745/16

    Verkehrsunfall - Auffahrunfall nach Vorfahrtmissachtung

    Auszug aus LG Osnabrück, 05.02.2019 - 3 S 347/18
    Denn auch wenn es in dieser Phase des Einordnens zu einer Kollision kommt, ist regelmäßig der Schluss gerechtfertigt, dass aus Sicht des Wartepflichtigen ein gefahrloses Einfahren nicht möglich war (OLG München, NZV 1989, 438; AG Dresden NJW-RR 2017, 1108).
  • OLG München, 21.04.1989 - 10 U 3383/88

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach dem Linksabbiegen

    Auszug aus LG Osnabrück, 05.02.2019 - 3 S 347/18
    Denn auch wenn es in dieser Phase des Einordnens zu einer Kollision kommt, ist regelmäßig der Schluss gerechtfertigt, dass aus Sicht des Wartepflichtigen ein gefahrloses Einfahren nicht möglich war (OLG München, NZV 1989, 438; AG Dresden NJW-RR 2017, 1108).
  • BGH, 19.03.1964 - III ZR 177/62

    Ausschluß einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit

    Auszug aus LG Osnabrück, 05.02.2019 - 3 S 347/18
    In einem solchen Fall eines Unfalls im Bereich einer Kreuzung mit Wartepflicht eines Unfallbeteiligten kann regelmäßig angenommen werden, dass unfallursächlich eine Missachtung der Wartepflicht war (BGH NJW 1998, 2222; VersR 1964, 639, 640; VersR 1976, 365, 367).
  • BGH, 18.11.1975 - VI ZR 172/74

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Feldweg einfahrenden

    Auszug aus LG Osnabrück, 05.02.2019 - 3 S 347/18
    In einem solchen Fall eines Unfalls im Bereich einer Kreuzung mit Wartepflicht eines Unfallbeteiligten kann regelmäßig angenommen werden, dass unfallursächlich eine Missachtung der Wartepflicht war (BGH NJW 1998, 2222; VersR 1964, 639, 640; VersR 1976, 365, 367).
  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87

    Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines

    Auszug aus LG Osnabrück, 05.02.2019 - 3 S 347/18
    Dies ist immer dann der Fall, wenn ernsthaft die Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs im Raum steht, sodass die Typizität des Geschehensablaufs, die die Annahme eines Anscheinsbeweises erst rechtfertigt, nicht mehr gegeben ist (BGH VersR 2006 931; VersR 1989, 54, 55).
  • BGH, 04.04.2006 - VI ZR 151/05

    Anforderungen anden Nachweis der haftungsbegründenden Kausalität bei der

    Auszug aus LG Osnabrück, 05.02.2019 - 3 S 347/18
    Dies ist immer dann der Fall, wenn ernsthaft die Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs im Raum steht, sodass die Typizität des Geschehensablaufs, die die Annahme eines Anscheinsbeweises erst rechtfertigt, nicht mehr gegeben ist (BGH VersR 2006 931; VersR 1989, 54, 55).
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