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LG Osnabrück, 05.12.2018 - 3 O 1628/18 |
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- BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12
Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei …
Auszug aus LG Osnabrück, 05.12.2018 - 3 O 1628/18
bb) Darüber hinaus wäre der beklagte Verein auch nach allgemeine prozessrechtlichen Grundsätzen angesichts des substantiierten klägerischen Vortrags zur Abgrenzung der Aufgabenbereiche und der Absprachen um die Platzwarttätigkeit im Jahr 2016 unter Beteiligung des Zeugen gehalten gewesen, dies substantiiert zu bestreiten (vgl. BGH NJW 2015, 468).