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   LG Osnabrück, 06.03.2013 - 10 KLs 38/09, 10 KLs - 140 Js 2/07 - 38/09   

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https://dejure.org/2013,12536
LG Osnabrück, 06.03.2013 - 10 KLs 38/09, 10 KLs - 140 Js 2/07 - 38/09 (https://dejure.org/2013,12536)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 06.03.2013 - 10 KLs 38/09, 10 KLs - 140 Js 2/07 - 38/09 (https://dejure.org/2013,12536)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 06. März 2013 - 10 KLs 38/09, 10 KLs - 140 Js 2/07 - 38/09 (https://dejure.org/2013,12536)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 27, 56, 263 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB
    Zur Strafbarkeit von sog. "Ping"-Anrufen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Betrug; Handy; Anpingen

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Veranlassung eines Ping-Anrufs, um den Angerufenen zum Rückruf auf einer verschleiert kostenpflichtigen Mehrwertdienstenummer zu motivieren, ist strafbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung des Betrugstatbestandes durch das computergesteuerte hunderttausendfache "Anpingen" von Handys

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit des Anpingens von Handys

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lockanrufe auf dem Handy

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil im "Ping"-Verfahren wegen Betruges rechtskräftig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Strafbarkeit des "Anpingen" von Handys als Betrug strafbar

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Anklingel mit kostenpflichtiger Nummer ist rechtswidrig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abzocke am Telefon durch Ping-Anrufe ist strafbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abzocke am Telefon durch Ping-Anrufe ist strafbar

Besprechungen u.ä. (2)

  • e-recht24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betrug: Ist das "Anklingeln" mit teuren Rückrufnummern illegal?

  • sowhy.de (Entscheidungsbesprechung)

    Automatisiertes Verleiten zum Rückruf kann Betrug sein

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Auszug aus LG Osnabrück, 06.03.2013 - 10 KLs 38/09
    Hiernach ist die Täuschung jedes Verhalten, das objektiv irreführt oder einen Irrtum unterhält und damit auf die Vorstellung eines anderen einwirkt ( BGHSt 47, 1).

    Davon ist auszugehen, wenn der Täter die Unwahrheit zwar nicht expressis verbis zum Ausdruck bringt, sie aber nach der Verkehrsanschauung durch sein Verhalten miterklärt (so BGHSt 47, 1).

    Dass ein Irrtum vermeidbar ist, ändert nämlich nichts daran, dass er - wie hier - in rechtlich relevanter Weise eingetreten sein kann ( BGHSt 47, 1, 5; 34, 199, 201; Fischer , StGB, 59. Aufl., § 263 Rn 55a; Kölbel , JuS 2013, 193, 196).

    Treffen in einem uneigentlichen Organisationsdelikt rechtlich zusammentreffende Fälle (§ 52 StGB) des Versuchs und der Vollendung des gleichen Delikts zusammen, handelt es sich insgesamt um ein vollendetes Delikt (so auch BGHSt 47, 1; anders anscheinend OLG Oldenburg JuS 2010, 1119).

  • OLG Oldenburg, 20.08.2010 - 1 Ws 371/10

    Ping-Anrufe sind Betrug

    Auszug aus LG Osnabrück, 06.03.2013 - 10 KLs 38/09
    Die Kammer hat dies nunmehr - abweichend von ihrem Beschluss vom 26. Mai 2010 (Nichteröffnung des Hauptverfahrens gemäß § 204 Abs. 1 StPO), der vom Oberlandesgericht Oldenburg unter dem 20. August 2010 (Az. 1 Ws 371/10; abgedruckt in JuS 2010, 1119) aufgehoben worden ist - angenommen.

    Treffen in einem uneigentlichen Organisationsdelikt rechtlich zusammentreffende Fälle (§ 52 StGB) des Versuchs und der Vollendung des gleichen Delikts zusammen, handelt es sich insgesamt um ein vollendetes Delikt (so auch BGHSt 47, 1; anders anscheinend OLG Oldenburg JuS 2010, 1119).

  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 274/03

    Vermögensverlust (Regelbeispiel; besonders schwerer Fall des Betruges; großes

    Auszug aus LG Osnabrück, 06.03.2013 - 10 KLs 38/09
    b) Auch liegt das Regelbeispiel des Vermögensverlustes großen Ausmaßes (§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alternative 1 StGB) nicht vor, denn dieses setzt bei dem individuellen Schaden von einzelnen Personen ab 50.000 Euro an ( BGHSt 48, 360; BGH wistra 2009, 236).
  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 529/10

    Verurteilung wegen "Hausverlosung" im Internet rechtskräftig

    Auszug aus LG Osnabrück, 06.03.2013 - 10 KLs 38/09
    Der Gesamtschaden vieler Geschädigter kann dabei nicht additiv herangezogen werden ( BGH NJW 2011, 1825, 1827).
  • BGH, 11.02.2009 - 5 StR 11/09

    Unterschlagung (Anvertrautsein bei Leasingverträgen und einem Rechtsübergang);

    Auszug aus LG Osnabrück, 06.03.2013 - 10 KLs 38/09
    b) Auch liegt das Regelbeispiel des Vermögensverlustes großen Ausmaßes (§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alternative 1 StGB) nicht vor, denn dieses setzt bei dem individuellen Schaden von einzelnen Personen ab 50.000 Euro an ( BGHSt 48, 360; BGH wistra 2009, 236).
  • BGH, 22.10.1986 - 3 StR 226/86

    Vermögensschaden bei vereinbartem Rücktrittsrecht

    Auszug aus LG Osnabrück, 06.03.2013 - 10 KLs 38/09
    Dass ein Irrtum vermeidbar ist, ändert nämlich nichts daran, dass er - wie hier - in rechtlich relevanter Weise eingetreten sein kann ( BGHSt 47, 1, 5; 34, 199, 201; Fischer , StGB, 59. Aufl., § 263 Rn 55a; Kölbel , JuS 2013, 193, 196).
  • BGH, 21.02.2001 - 5 StR 368/00

    Freispruch einer zur Bekämpfung des organisierten Zigarettenschmuggels

    Auszug aus LG Osnabrück, 06.03.2013 - 10 KLs 38/09
    Dies gilt unabhängig davon, ob die Telefongesellschaften ihren Anschlussteilnehmern die Kosten für die Inanspruchnahme der Mehrwertdienstenummern - wie in diesem Fall nach den Angaben des Zeugen M. - im Wege eines Forderungseinzugs oder aber bei anderen Fallgestaltungen aus abgetretenem Recht, weil aus nämlicher Forderung in Rechnung stellten (a. A. Brand/Reschke , NStZ 2001, 379).
  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 491/01

    Bewertungseinheiten; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus LG Osnabrück, 06.03.2013 - 10 KLs 38/09
    Auf den Aussagen sämtlicher Geschädigter beruhende Feststellungen lassen sich mit angemessenem Aufklärungsaufwand nicht treffen, so dass eine an den Umständen des Falles orientierte Abwägung stattzufinden hat, wie viele Geschädigte zu vernehmen sind, bis die Kammer sich eine gesicherte Einschätzung zutrauen kann (vgl. insoweit BGH , Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 491/01, abgedruckt in NJW 2002, 1810).
  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Auszug aus LG Osnabrück, 06.03.2013 - 10 KLs 38/09
    Erst wenn der Vernehmungsbeamte einen Verdächtigen als Täter überführen will , darf dieser nicht mehr als Zeuge vernommen werden ( BGHSt 51, 367).
  • BGH, 15.09.2004 - 1 StR 304/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung von Verfahrensrügen

    Auszug aus LG Osnabrück, 06.03.2013 - 10 KLs 38/09
    Denn der Strafverfolgungsbehörde steht ein Beurteilungsspielraum zu, ob die vorliegenden Tatsachen bereits eine Einstufung als Beschuldigter erfordern oder nicht ( BGH StraFo 2005, 27).
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