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   LG Osnabrück, 09.07.2021 - 2 S 35/21   

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https://dejure.org/2021,20877
LG Osnabrück, 09.07.2021 - 2 S 35/21 (https://dejure.org/2021,20877)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 09.07.2021 - 2 S 35/21 (https://dejure.org/2021,20877)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 09. Juli 2021 - 2 S 35/21 (https://dejure.org/2021,20877)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rabüro.de

    Coronabedingte Schließung eines Fitnessstudios begründet im Verhältnis zwischen Studio und Mitglied keinen Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • RA Kotz

    Coronabedingte Schließung eines Fitnessstudios - Kündigung und Rückzahlung von Beiträgen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Verlängerung des Vertrages mit einem Fitness-Studio aufgrund von Schließungen während der Corona-Pandemie; §§ 275, 326, 246 BGB

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Rückzahlung von Fitnessstudiobeiträgen wegen behördlicher Schließung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Kein Training, keine Beiträge fürs Sportstudio

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Fitnessstudio muss die während der Corona-bedingten Schließungszeit erhaltenen Beiträge erstatten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die coronabedingte Schließung eines Fitnessstudios

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Fitnessstudio-Beiträge in Zeiten des Corona-Lockdowns

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schließung wegen Corona: Fitnessstudio muss Mitgliedsbeiträge zurückerstatten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fitnessstudiobeiträge sind bei behördlicher Schließung zu erstatten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fitnessstudio im Lockdown geschlossen - Das Studio muss während dieser Zeit eingezogene Mitgliedsbeiträge zurückzahlen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zum Rückzahlungsanspruch von Fitnessstudiobeiträgen nach coronabedingter Schließung des Studios

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fitnessstudio-Beiträgen für Zeiten der coronabedingten Schließung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erstattung von gezahlten Beiträgen während der coronabedingten Schließung der Fitnessstudios

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Müssen Fitnessstudios für coronabedingte Schließungszeiten bereits gezahlte Beiträge erstatten?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Rückerstattung der Fitnessstudiobeiträge während Lockdown bestätigt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erstattung von Fitnessstudiobeiträgen bestätigt

  • reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)

    Pflicht zur Rückzahlung von Fitnessstudiobeiträgen wegen behördlicher Schließung

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Rückzahlung wegen Corona-Schließung - Fitnessstudio muss Beiträge erstatten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wegen Corona-Schließung Erstattung von Beiträgen für Fitnessstudio

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Fitnessstudio-Beiträge für Zeiten der coronabedingten Schließung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rückzahlung von Fitnessstudiobeiträgen wegen behördlicher Schließung - Keine Anpassung der Verträge für die Zeit der coronabedingten Schließung für Freizeiteinrichtungen

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Papenburg, 18.12.2020 - 3 C 337/20

    Fitnessstudio: Anspruch auf Rückerstattung der Beiträge wegen Corona-Lockdown

    Auszug aus LG Osnabrück, 09.07.2021 - 2 S 35/21
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Papenburg vom 18.12.2020 - AZ: 3 C 337/20 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 16.09.1987 - IVb ZR 27/86

    Vorenthaltung einer Gebrauchsmöglichkeit

    Auszug aus LG Osnabrück, 09.07.2021 - 2 S 35/21
    Es kann aber dahingestellt bleiben, ob ein "Anhängen" nach Ende der Vertragslaufzeit eine Nachholbarkeit begründet oder ob aufgrund der zeitlichen Begrenzung eine Nachholung des Gebrauchs ausgeschlossen ist (vgl. BGH, NJW 1988, 251), denn jedenfalls setzt die Annahme eines nur vorübergehenden Leistungshindernisses - mit der Folge, dass lediglich Verzug und nicht Unmöglichkeit vorläge - weiter voraus, dass durch das Nachholen der Leistung auch das Interesse des Gläubigers befriedigt wird, das Nachholen also auch seinen Interessen dient.
  • LG Würzburg, 24.08.2021 - 11 O 684/21

    Unzulässiger Hinweis an Verbraucher über die Verlängerung eines

    Die erkennende Kammer schließt sich nach eingehender Prüfung der Rechtsansicht des Landgerichts Osnabrück im Urteil vom 9.7.2021 (2 S 35/21, BeckRS 2021, 17881) an, wonach letztlich der Vergütungsanspruch des Fitnessstudios gemäß den §§ 275, 326 1, 4 BGB entfällt mit der Folge, dass sowohl die Beklagte als auch ihre Kunden von ihren jeweiligen Pflichten frei werden.
  • AG Obernburg, 21.09.2021 - 1 C 412/20

    Anspruch auf Rückzahlung des Mitgliedsbeitrags für ein Fitnessstudio bei

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn ein Nachholen der Leistung tatsächlich möglich ist und auch das Gläubigerinteresse befriedigt (Landgericht Osnabrück, Urteil vom 9. Juli 2021, 2 S 35/21).

    Durch einen aktuell im Dezember 2020 von der Bundesregierung eingebrachten "Gesetzentwurf für faire Verbraucherverträge" soll diese Vorschrift sogar noch weiter einschränkend verschärft werden (AG Papenburg, Urteil vom 18.12.2020, 3 C 337/20, bestätigt durch Urteil des LG Osnabrück vom 09.07.2021, 2 S 35/21).

  • FG Schleswig-Holstein, 16.11.2022 - 4 K 41/22

    Freiwillige Beitragszahlungen an wegen Lockdown geschlossenes Fitnessstudio als

    Abschließend verwies die Klägerin darauf, dass mittlerweile einige Zivilgerichte entschieden hätten, dass die vom Betreiber eines Fitnessstudios geschuldete Leistung aufgrund der behördlich angeordneten Schließung für den betroffenen Zeitraum unmöglich sei, so dass auch der Anspruch auf Zahlung der Beiträge entfalle und dem Mitglied ein Anspruch auf Rückzahlung zustehe (AG Papenburg, Urteil vom 18. Dezember 2020 - 3 C 337/20; LG Osnabrück, Urteil vom 9. Juli 2021 - 2 S 35/21).
  • FG Schleswig-Holstein, 14.02.2022 - 4 V 17/21

    Steuerbarkeit und Steuerpflicht der Umsätze eines pandemiebedingt geschlossenen

    Abschließend verweist die Antragstellerin darauf, dass mittlerweile einige Zivilgerichte entschieden hätten, dass die vom Betreiber eines Fitnessstudios geschuldete Leistung aufgrund der behördlich angeordneten Schließung für den betroffenen Zeitraum unmöglich sei, so dass auch der Anspruch auf Zahlung der Beiträge entfalle und dem Mitglied ein Anspruch auf Rückzahlung zustehe (AG Papenburg, Urteil vom 18. Dezember 2020 - 3 C 337/20; LG Osnabrück, Urteil vom 9. Juli 2021 - 2 S 35/21).
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