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   LG Osnabrück, 10.12.2018 - 7 O 1610/18   

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https://dejure.org/2018,41367
LG Osnabrück, 10.12.2018 - 7 O 1610/18 (https://dejure.org/2018,41367)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 10.12.2018 - 7 O 1610/18 (https://dejure.org/2018,41367)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 10. Dezember 2018 - 7 O 1610/18 (https://dejure.org/2018,41367)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • erbrechtsiegen.de

    Ersatzanspruch der Erben für verlorene Zahnprothese im Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Urteil wegen verlorener Zahnprothese

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Erben erhalten keinen Schadenersatz für verlorene Prothese des Erblassers

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Wertersatz für Zahnprothese eines Verstorbenen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil wegen verlorener Zahnprothese

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 08.01.2019)

    Klinikhaftung: Kein Ersatz für Zahnprothese nach dem Tod

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Urteil wegen verlorener Zahnprothese

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Schadenersatz für Zahnprothese eines Verstorbenen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erben haben keinen Anspruch auf Wertersatz für verlorengegangene Zahnprothese des Vaters - Erbengemeinschaft ist Ersatzanspruch auf fiktiver Grundlage verwehrt

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Entscheidungsbesprechung)

    Klinik haftet nicht für verlorenes Gebiss eines verstorbenen Patienten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.01.1986 - VI ZR 48/85

    Kosten einer kosmetischen Operation

    Auszug aus LG Osnabrück, 10.12.2018 - 7 O 1610/18
    Handelt es sich um einen Nichtvermögensschaden und besteht die Möglichkeit der Wiederherstellung des früheren Zustandes ohne Schädigung, dann ist - anders als im Fall eines Vermögensschadens (§ 249 Abs. 2 S. 1 BGB) - der zu leistende Ersatz zweckgebunden; die Verwendung der zu leistenden Mitteln steht nicht zur Disposition des Geschädigten (vgl. Flume in: BeckOK BGB, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, 48. Edition, Stand 01.08.2018, § 249 Rn. 77; BGH, Urteil vom 14.01.1986 - VI ZR 48/85 = NJW 1986, 1538, 1539; Oetker in: Münchner Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2016, § 249, Rn. 380 m. w. N.).

    In diesem Fall verbietet sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Verständnis iSd § 249 Abs. 2 S. 1 BGB, wonach im Verzicht des Geschädigten auf eine Wiederherstellung des früheren Zustandes lediglich eine mit einem angemessenen Geldbetrag bewertete Vermögensdisposition zu sehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 14.01.1986 - VI ZR 48/85 = NJW 1986, 1538, 1539 unter Ziffer II 2b).

    Im Ergebnis geht es um eine Kompensation für die fortdauernde Beeinträchtigung der Persönlichkeit (vgl. BGH, Urteil vom 14.01.1986 - VI ZR 48/85 = NJW 1986, 1538, 1539 unter Ziffer II 2b).

  • OLG Hamm, 11.09.2002 - 9 W 7/02

    Personenschaden; Schmerzensgeld; Bemessungsgesichtspunkte im Fall sehr schwerer

    Auszug aus LG Osnabrück, 10.12.2018 - 7 O 1610/18
    Der Ersatz für Personenschäden ist hingegen nur dann zu leisten, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes auch tatsächlich durchgeführt bzw. ernsthaft beabsichtigt ist (vgl. Flume in: BeckOK BGB, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, 48. Edition, Stand: 01.08.2018, § 249, Rn. 77; BGH wie vor; OLG Köln, BeckRS 2000, 2724, Rn. 6; OLG Hamm, NZV 2003, 192, 194, AG Bonn, BeckRS 2013, 07487).

    Selbst wenn es sich nicht um unmittelbare Behandlungskosten handelte, würde die Neuanfertigung einer Prothese zu Lebzeiten des Erblassers eine Ersatzleistung darstellen, die der Wiederherstellung der körperlichen Integrität des Geschädigten diente (vgl. AG Bonn wie vor und in diesem Sinne: OLG Hamm, NZV 2003, 192, 194, zur Verneinung von Umbaukosten auf fiktiver Grundlage, die zwar keine Behandlungskosten im unmittelbaren Sinne darstellten, jedoch nicht anders zu behandeln seien).

  • OLG Köln, 19.05.1999 - 5 U 247/98

    Kein Anspruch auf Ersatz fiktiver Heilbehandlungskosten

    Auszug aus LG Osnabrück, 10.12.2018 - 7 O 1610/18
    Der Ersatz für Personenschäden ist hingegen nur dann zu leisten, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes auch tatsächlich durchgeführt bzw. ernsthaft beabsichtigt ist (vgl. Flume in: BeckOK BGB, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, 48. Edition, Stand: 01.08.2018, § 249, Rn. 77; BGH wie vor; OLG Köln, BeckRS 2000, 2724, Rn. 6; OLG Hamm, NZV 2003, 192, 194, AG Bonn, BeckRS 2013, 07487).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.2004 - 8 U 96/03

    Mindestanforderungen an die Substanziierungspflicht des Patienten im

    Auszug aus LG Osnabrück, 10.12.2018 - 7 O 1610/18
    Denn auch dann, wenn man den Verlust der Prothese nicht als unmittelbaren Personenschaden einordnete (in diesem Sinne: OLG Düsseldorf, BeckRS 2005, 04149; AG Bonn wie vor), ist vorliegend eine Einschränkung der Ersatzfähigkeit nach denselben Grundsätzen geboten wie sie für die Ersatzfähigkeit von Behandlungskosten wegen Gesundheitsschäden vorzunehmen ist.
  • LG Hannover, 24.11.1982 - 11 S 308/82
    Auszug aus LG Osnabrück, 10.12.2018 - 7 O 1610/18
    Zwar bestand zwischen dem Erblasser und der Beklagten ein sogenannter Krankenhausaufnahme- bzw. Behandlungsvertrag, der dem Träger - hier der Beklagten - im Hinblick auf die (Wert-)Gegenstände des Patienten im zumutbaren Rahmen auch gewisse Verwahrungs- und Sicherungspflichten als Nebenpflicht auferlegt (vgl. Schlund in: Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts, 4. Auflage 2010, § 92, Rn. 8 f; Hänssler in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2017, § 688, Rn. 47), die insbesondere dann bestehen können, wenn ein persönlicher Gegenstand des Patienten - wie hier etwa ein Zahnersatz - zum Zwecke der Behandlung notwendigerweise abgelegt werden muss (vgl. Landgericht Hannover, NJW 1983, 1381 f.; Landgericht Bonn, RDD 2013, 138).
  • AG Bonn, 02.04.2013 - 109 C 273/12

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis

    Auszug aus LG Osnabrück, 10.12.2018 - 7 O 1610/18
    Der Ersatz für Personenschäden ist hingegen nur dann zu leisten, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes auch tatsächlich durchgeführt bzw. ernsthaft beabsichtigt ist (vgl. Flume in: BeckOK BGB, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, 48. Edition, Stand: 01.08.2018, § 249, Rn. 77; BGH wie vor; OLG Köln, BeckRS 2000, 2724, Rn. 6; OLG Hamm, NZV 2003, 192, 194, AG Bonn, BeckRS 2013, 07487).
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