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   LG Osnabrück, 12.02.2014 - 10 Qs 4/14, 10 Qs - 1366 Js 49405/13 - 4/14   

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https://dejure.org/2014,4115
LG Osnabrück, 12.02.2014 - 10 Qs 4/14, 10 Qs - 1366 Js 49405/13 - 4/14 (https://dejure.org/2014,4115)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 12.02.2014 - 10 Qs 4/14, 10 Qs - 1366 Js 49405/13 - 4/14 (https://dejure.org/2014,4115)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 10 Qs 4/14, 10 Qs - 1366 Js 49405/13 - 4/14 (https://dejure.org/2014,4115)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer "einvernehmlichen Umbeiordnung" im strafgerichtlichen Verfahren

  • BRAK-Mitteilungen

    Umbeiordnung eines Pflichtverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kann der Pflichtverteidiger auf gesetzliche Gebühren verzichten?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Einvernehmliche Umbeiordnung" des Strafverteidigers zulässig

Papierfundstellen

  • StV 2015, 24
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Bremen, 12.07.2013 - Ws 184/12

    Voraussetzungen für einen Pflichtverteidigerwechsel zwischen den Instanzen

    Auszug aus LG Osnabrück, 12.02.2014 - 10 Qs 4/14
    Dem entgegengesetzt wird die Auffassung vertreten, die erstgenannte Ansicht gründe sich auf rechtsfehlerhafte Erwägungen, denn ein Verzicht auf Gebühren sei wegen der Regelung in § 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO unzulässig, weswegen die Voraussetzungen einer "einvernehmlichen Umbeiordnung" - schon aus Rechtsgründen - nicht vorliegen könnten (so etwa OLG Bremen, Beschluss vom 12. Juli 2013 - Ws 184/12 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 14. April 2012 - 2 Ws 52/10; OLG Köln StV 2011, 659 ; OLG Jena JurBüro 2006, 365 ).

    Die dieser Auffassung entgegen tretenden Gerichte weisen für ihren Standpunkt darauf hin, dass auch der neu zu bestellende Verteidiger sein neues Mandat dadurch "erkaufe", dass er den gesetzlich vorgesehenen Preis unterbiete (so ausdrücklich OLG Bremen, Beschluss vom 12. Juli 2013 - Ws 184/12 ; OLG Jena JurBüro'2006, 365).

  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus LG Osnabrück, 12.02.2014 - 10 Qs 4/14
    Auch grundsätzliche Erwägungen stehen der Zulässigkeit einer "einvernehmlichen Umbeiordnung" jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Übernahme des (neuen) Verteidigermandats - wie hier - auf ausdrücklichen Wunsch des Beschuldigten erfolgt, denn das Recht eines Beschuldigten auf wirksame Verteidigung ist verfassungsrechtlich verbürgt (vgl. nur BVerfG> Beschluss vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01 ; teilweise abgedruckt in NStZ 2002, 99 [BVerfG 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01] ) und wird auf diese Weise effektiv gewährleistet.
  • OLG Frankfurt, 03.12.2007 - 3 Ws 1205/07

    Notwendige Verteidigung: Wechsel des Pflichtverteidigers

    Auszug aus LG Osnabrück, 12.02.2014 - 10 Qs 4/14
    Zum Teil wird in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, eine auf Antrag erfolgende "einvernehmliche Umbeiordnung" sei dann zulässig, wenn der bisherige beigeordnete Verteidiger zustimme, das Verfahren durch den Verteidigerwechsel nicht verzögert werde und der Staatskasse keine Mehrkosten entstünden (so beispielsweise OLG Oldenburg NSIZ-RR 2010, 210; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 47; OLG Braunschweig StraFo 2008, 428; OLG Bamberg NJW 2006, 1536).
  • OLG Bamberg, 18.08.2005 - Ws 626/05

    Zurücknahme der Bestellung des bisherigen Pflichtverteidigers und Beiordnung

    Auszug aus LG Osnabrück, 12.02.2014 - 10 Qs 4/14
    Zum Teil wird in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, eine auf Antrag erfolgende "einvernehmliche Umbeiordnung" sei dann zulässig, wenn der bisherige beigeordnete Verteidiger zustimme, das Verfahren durch den Verteidigerwechsel nicht verzögert werde und der Staatskasse keine Mehrkosten entstünden (so beispielsweise OLG Oldenburg NSIZ-RR 2010, 210; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 47; OLG Braunschweig StraFo 2008, 428; OLG Bamberg NJW 2006, 1536).
  • OLG Köln, 31.01.2011 - 2 Ws 79/11
    Auszug aus LG Osnabrück, 12.02.2014 - 10 Qs 4/14
    Dem entgegengesetzt wird die Auffassung vertreten, die erstgenannte Ansicht gründe sich auf rechtsfehlerhafte Erwägungen, denn ein Verzicht auf Gebühren sei wegen der Regelung in § 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO unzulässig, weswegen die Voraussetzungen einer "einvernehmlichen Umbeiordnung" - schon aus Rechtsgründen - nicht vorliegen könnten (so etwa OLG Bremen, Beschluss vom 12. Juli 2013 - Ws 184/12 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 14. April 2012 - 2 Ws 52/10; OLG Köln StV 2011, 659 ; OLG Jena JurBüro 2006, 365 ).
  • OLG Braunschweig, 28.07.2008 - Ws 262/08
    Auszug aus LG Osnabrück, 12.02.2014 - 10 Qs 4/14
    Zum Teil wird in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, eine auf Antrag erfolgende "einvernehmliche Umbeiordnung" sei dann zulässig, wenn der bisherige beigeordnete Verteidiger zustimme, das Verfahren durch den Verteidigerwechsel nicht verzögert werde und der Staatskasse keine Mehrkosten entstünden (so beispielsweise OLG Oldenburg NSIZ-RR 2010, 210; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 47; OLG Braunschweig StraFo 2008, 428; OLG Bamberg NJW 2006, 1536).
  • OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10

    Pflichtverteidigung: Voraussetzungen für einen Verteidigerwechsel

    Auszug aus LG Osnabrück, 12.02.2014 - 10 Qs 4/14
    Dem entgegengesetzt wird die Auffassung vertreten, die erstgenannte Ansicht gründe sich auf rechtsfehlerhafte Erwägungen, denn ein Verzicht auf Gebühren sei wegen der Regelung in § 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO unzulässig, weswegen die Voraussetzungen einer "einvernehmlichen Umbeiordnung" - schon aus Rechtsgründen - nicht vorliegen könnten (so etwa OLG Bremen, Beschluss vom 12. Juli 2013 - Ws 184/12 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 14. April 2012 - 2 Ws 52/10; OLG Köln StV 2011, 659 ; OLG Jena JurBüro 2006, 365 ).
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