Rechtsprechung
   LG Osnabrück, 16.09.2013 - 10 KLs 14/13, 10 KLs (720 Js 35696/11) 14/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,36135
LG Osnabrück, 16.09.2013 - 10 KLs 14/13, 10 KLs (720 Js 35696/11) 14/13 (https://dejure.org/2013,36135)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 16.09.2013 - 10 KLs 14/13, 10 KLs (720 Js 35696/11) 14/13 (https://dejure.org/2013,36135)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 16. September 2013 - 10 KLs 14/13, 10 KLs (720 Js 35696/11) 14/13 (https://dejure.org/2013,36135)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,36135) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Schwurgerichtsgbühren, Hauptverhandlung, Zurückverweisung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 354 Abs. 3 StPO; § 74 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 GVG; Nr. 4118 VV RVG ; Nr. 4120 VV RVG
    Erlass eines ersten Urteils von einer Kammer mit besonderer Zuständigkeit (hier: Schwurgerichtskammer oder Jugendkammer); Erhalt von Schwurgerichtsgebühren für die Teilnahme eines Rechtsanwalts an der Hauptverhandlung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass eines ersten Urteils von einer Kammer mit besonderer Zuständigkeit (hier: Schwurgerichtskammer oder Jugendkammer); Erhalt von Schwurgerichtsgebühren für die Teilnahme eines Rechtsanwalts an der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.02.2013 - 3 StR 468/12

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung; unzutreffende Ablehnung der Unterbringung

    Auszug aus LG Osnabrück, 16.09.2013 - 10 KLs 14/13
    Auf die Revision des Angeklagten hob der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 07.02.2013 -Aktenzeichen: 3 StR 468/12 - das Urteil vom 25.04.2012 im Ausspruch über die Gesamtstrafe, im Adhäsionsausspruch und soweit eine Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unterblieben war, auf.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht