Rechtsprechung
LG Osnabrück, 21.03.2011 - 6 Ks 4/09, 6 Ks 215 Js 8538/09 - 4/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Terminsgebühr für einen weiteren Rechtsanwalts als Vertretung für den eigentlichen, jedoch verhinderten Rechtsanwalt ist auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Kosteneinsparung zulässig; Vereinbarkeit einer Terminsgebühr für einen weiteren Rechtsanwalt als ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Terminsgebühr für einen weiteren Rechtsanwalts als Vertretung für den eigentlichen, jedoch verhinderten Rechtsanwalt ist auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Kosteneinsparung zulässig; Vereinbarkeit einer Terminsgebühr für einen weiteren Rechtsanwalt als ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 54
Terminsgebühr für einen weiteren Rechtsanwalts als Vertretung für den eigentlichen, jedoch verhinderten Rechtsanwalt ist auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Kosteneinsparung zulässig; Vereinbarkeit einer Terminsgebühr für einen weiteren Rechtsanwalt als ... - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)