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   LG Osnabrück, 23.04.2014 - 7 O 1919/13   

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https://dejure.org/2014,52739
LG Osnabrück, 23.04.2014 - 7 O 1919/13 (https://dejure.org/2014,52739)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 23.04.2014 - 7 O 1919/13 (https://dejure.org/2014,52739)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 23. April 2014 - 7 O 1919/13 (https://dejure.org/2014,52739)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Widerruf - und seine Folgen beim Verbraucherdarlehensvertrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerrufsfrist und Widerrufsbelehrung beim Verbraucherdarlehensvertrag

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.01.2011 - XI ZR 356/09

    Widerruf eines Darlehensvertrages bei nur teilweiser Finanzierung eines

    Auszug aus LG Osnabrück, 23.04.2014 - 7 O 1919/13
    cc) Im Rahmen der Rückabwicklung nach den §§ 357 Abs. 1, 346 BGB, welche ausschließlich im Verhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten erfolgt, hat die Beklagte als Darlehensgeberin gegen den Kläger einen Anspruch auf Erstattung des an diesen ausgezahlten, d.h. nicht zur Finanzierung des verbundenen Geschäfts verwendeten Nettokreditbetrages abzüglich bereits geleisteter Zahlungen sowie gem. §§ 357 Abs. 1 Satz 1, 346 Abs. 1 und 2 Satz 2 BGB auf dessen marktübliche Verzinsung (vgl. BGH, Urt. v. 18.01.2011, XI ZR 356/09, Rn. 25, 26, zitiert nach juris).

    Die Ablehnung der vorgerichtlich geltend gemachten Rückabwicklung der streitgegenständlichen Darlehensverträge war sachlich unbegründet und insoweit objektiv pflichtwidrig i.S. von § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BGH, Urt. v. 18.01.2011, XI ZR 356/09, Rn. 30, zitiert nach juris); das Verschulden der Beklagten wird gem. § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB vermutet.

  • OLG Köln, 19.06.2013 - 13 U 122/12

    Hinweisbeschluss hinsichtlich der Rückabwicklung eines Darlehens

    Auszug aus LG Osnabrück, 23.04.2014 - 7 O 1919/13
    Es besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Beklagte insoweit Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses zieht und diese demzufolge als Nutzungsersatz herausgeben muss (OLG Köln, Urt. v. 19.06.2013, 13 U 122/12, Rn. 5 f. m.w.N., zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 14.07.2010 - 4 U 141/09

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei verbundenen Verträgen

    Auszug aus LG Osnabrück, 23.04.2014 - 7 O 1919/13
    Dabei ist grundsätzlich eine zeitanteilige Umlage der Gesamtkosten für die Ratenschutzversicherung auf die Zeit vor und nach dem Widerruf der Darlehensverträge vorzunehmen (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 14.07.2010, 4 U 141/09, Rn. 67 ff., zitiert nach juris).
  • BGH, 15.12.2009 - XI ZR 45/09

    Ein Verbraucherdarlehensvertrag und eine für diesen abgeschlossene

    Auszug aus LG Osnabrück, 23.04.2014 - 7 O 1919/13
    Die Darlehen dienten teilweise, nämlich in Höhe von 2.226,28 EUR bzw. 3.668,28 EUR der Finanzierung des Ratenschutzversicherungsvertrages, d.h. eines Vertrages über die Erbringung einer anderen Leistung (vgl. § 358 Abs. 3 Satz 1 BGB; dazu ausführlich BGH, Urt. v. 15.12.2009, XI ZR 45/09, Rn. 20 ff., zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 6 U 64/12

    Rückabwicklung eines seitens des Darlehensnehmers widerrufenen Darlehensvertrages

    Auszug aus LG Osnabrück, 23.04.2014 - 7 O 1919/13
    Es bestehen jedoch - wie ausgeführt - Rückabwicklungsansprüche, die ihren Rechtsgrund unmittelbar in den widerrufenen Verträgen haben; durch die Umwandlung des Schuldverhältnisses sind neue Primärpflichten der Parteien entstanden (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.01.2013, 6 U 64/12, Rn. 33, zitiert nach juris).
  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus LG Osnabrück, 23.04.2014 - 7 O 1919/13
    Der mit der Einräumung des befristeten Widerrufsrechts beabsichtigte Schutz des Verbrauchers erfordert eine möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis der Verbraucher eindeutige Belehrung (vgl. BGH, Urt. v. 09.12.2009, VIII ZR 219/08, Rn. 12 m.w.N., zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 29.03.2017 - 17 U 224/16

    Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag (hier: Belehrung über

    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von demjenigen, der Grundlage der vom Kläger angeführten Entscheidung des Landgerichts Osnabrück vom 23.04.2014, Az. 7 O 1919/13, ist.
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