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LG Osnabrück, 26.11.2018 - 4 S 302/18 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 26.11.2018 - 4 S 302/18
- LG Osnabrück, 16.01.2019 - 4 S 302/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05
Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim …
Auszug aus LG Osnabrück, 26.11.2018 - 4 S 302/18
Die Bejahung eines Mangels nach § 434 BGB - bei einem Tier - setzt grundsätzlich voraus, dass dieses Tier zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs entweder bereits krank ist oder das Tier sich zum Zeitpunkt der Übergabe in einem Zustand befindet, aufgrund dessen bereits die Sicherheit oder zumindest hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass es alsbald erkranken wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 22.05.2014 - 13 U 116/13, zit. nach juris: Rn: 23; BGH NJW 2006, 2250):. - OLG Düsseldorf, 22.05.2014 - 13 U 116/13
Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Pferd wegen eines bestehenden Gendefekts
Auszug aus LG Osnabrück, 26.11.2018 - 4 S 302/18
Die Bejahung eines Mangels nach § 434 BGB - bei einem Tier - setzt grundsätzlich voraus, dass dieses Tier zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs entweder bereits krank ist oder das Tier sich zum Zeitpunkt der Übergabe in einem Zustand befindet, aufgrund dessen bereits die Sicherheit oder zumindest hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass es alsbald erkranken wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 22.05.2014 - 13 U 116/13, zit. nach juris: Rn: 23; BGH NJW 2006, 2250):.