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   LG Osnabrück, 28.02.2019 - 4 S 172/18   

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https://dejure.org/2019,7726
LG Osnabrück, 28.02.2019 - 4 S 172/18 (https://dejure.org/2019,7726)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 28.02.2019 - 4 S 172/18 (https://dejure.org/2019,7726)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - 4 S 172/18 (https://dejure.org/2019,7726)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Aufsichtspflichtverletzung, Fahrradunfall, Achtjähriger, LG Osnabrück

  • verkehrslexikon.de

    Aufsichtspflicht bei Teilnahme eines achtjährigen Kindes am öffentlichen Verkehr mit dem Fahrrad

  • IWW
  • RA Kotz

    Aufsichtspflichtverletzung der Eltern bei Fahrradunfall für 8-jähriges Kind im Straßenverkehr

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Aufsichtspflichtverletzung bei unbeaufsichtigter Fahrradfahrt, wenn 8-Jähriger Verkehrsregeln kennt und sicher fährt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahrradunfall eines Achtjährigen: Aufsichtspflichtverletzung?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht für 8-jähriges Kind im Straßenverkehr

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Oldenburg, 04.11.2004 - 1 U 73/04

    Anforderungen an die Aufsichtspflicht von Eltern; Deliktische Verantwortlichkeit

    Auszug aus LG Osnabrück, 28.02.2019 - 4 S 172/18
    Es entspricht gesicherter Rechtsprechung, dass jedenfalls ein achtjähriges Kind, das ein Fahrrad hinreichend sicher zu fahren vermag, über Verkehrsregeln eindringlich unterrichtet worden ist und sich über eine gewisse Zeit im Verkehr bewährt hat, auch ohne eine Überwachung durch die aufsichtspflichtigen Eltern mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen kann, beispielsweise um zur Schule zu fahren oder einen sonst bekannten bzw. geläufigen Weg zurückzulegen (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 04.11.2004 - 1 U 73/04, juris; LG Osnabrück, Urteil vom 02.07.2008 - 2 S 201/08, juris; hinsichtlich schulpflichtigen Kindern: Palandt, BGB, 77. Auflage 2018, § 832, Rn.11).
  • BGH, 24.03.2009 - VI ZR 199/08

    Anforderungen an das Maß der gebotenen Aufsicht bei Kindern im Alter von 7 ½

    Auszug aus LG Osnabrück, 28.02.2019 - 4 S 172/18
    Bei Kindern in der Altersstufe zwischen 6 bis 10 Jahren, die in der Regel den Schulweg bereits alleine zurücklegen, muss es im Allgemeinen genügen, dass die Eltern sich über das Tun und Treiben in großen Zügen einen Überblick verschaffen, sofern nicht konkreter Anlass zu besonderer Aufsicht besteht; andernfalls würde jede vernünftige Entwicklung des Kindes, insbesondere der Lernprozess im Umgang mit Gefahren, gehemmt werden (vgl. BGH, Urteil vom 24.03.2009 - VI ZR 199/08 - NJW 2009, 1954, beck-online).
  • AG Wetzlar, 28.04.2005 - 39 C 1820/04

    Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht über ein siebenjähriges Kind beim

    Auszug aus LG Osnabrück, 28.02.2019 - 4 S 172/18
    Daher muss den Aufsichtspflichtigen unter Berücksichtigung der Eigenart und der Fähigkeiten des jeweiligen Kindes die Möglichkeit eingeräumt werden, ihr Kind im Straßenverkehr ohne unmittelbare Beaufsichtigung eigenverantwortlich agieren zu lassen (vgl. AG Wetzlar, Urteil vom 28.04.2005 - 39 C 1820/04).
  • BGH, 10.07.1984 - VI ZR 273/82

    Umfang der Aufsichtspflicht der Eltern

    Auszug aus LG Osnabrück, 28.02.2019 - 4 S 172/18
    Das Maß der gebotenen Aufsicht über Minderjährige richtet sich zum einen nach deren Alter, Eigenart und Charakter, wobei sich die Grenze der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen danach bestimmt, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen tun müssen, um Schädigungen Dritter durch ihr Kind zu verhindern; zum anderen kommt es auf die Gefährlichkeit des jeweiligen Verhaltens und die Schadensgeneigtheit des jeweiligen Umfeldes an, also auf das Ausmaß der vorhersehbaren Gefahren, die von der konkreten Situation für Dritte ausgehen (BGH, Urteil vom 10.07.1984 - VI ZR 273/82 in NJW 1984, 2574, beck-online; BeckOGK/Wellenhofer, 1.11.2018, BGB § 832 Rn. 43).
  • LG Osnabrück, 02.07.2008 - 2 S 201/08

    Beschränkte Deliktsfähigkeit von Kindern

    Auszug aus LG Osnabrück, 28.02.2019 - 4 S 172/18
    Es entspricht gesicherter Rechtsprechung, dass jedenfalls ein achtjähriges Kind, das ein Fahrrad hinreichend sicher zu fahren vermag, über Verkehrsregeln eindringlich unterrichtet worden ist und sich über eine gewisse Zeit im Verkehr bewährt hat, auch ohne eine Überwachung durch die aufsichtspflichtigen Eltern mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen kann, beispielsweise um zur Schule zu fahren oder einen sonst bekannten bzw. geläufigen Weg zurückzulegen (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 04.11.2004 - 1 U 73/04, juris; LG Osnabrück, Urteil vom 02.07.2008 - 2 S 201/08, juris; hinsichtlich schulpflichtigen Kindern: Palandt, BGB, 77. Auflage 2018, § 832, Rn.11).
  • BGH, 27.09.2017 - XII ZR 48/17

    Zivilprozess: Tatrichterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich der Wahrheit einer

    Auszug aus LG Osnabrück, 28.02.2019 - 4 S 172/18
    Das Gericht darf die Angaben der Beklagten im Rahmen der persönlichen Anhörung bei der freien Beweiswürdigung im Sinne des § 286 ZPO berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 27.09.2017 - XII ZR 48/17 in NJW-RR 2018, 249, beck-online).
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