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   LG Osnabrück, 29.03.2018 - 5 O 2410/17   

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https://dejure.org/2018,7122
LG Osnabrück, 29.03.2018 - 5 O 2410/17 (https://dejure.org/2018,7122)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 29.03.2018 - 5 O 2410/17 (https://dejure.org/2018,7122)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 29. März 2018 - 5 O 2410/17 (https://dejure.org/2018,7122)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Bombenräumung auf Verdacht - und wer muss zahlen?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Bombenräumung auf Verdacht - Wer kommt für die Kosten auf?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bombenräumung auf Verdacht - und wer muss zahlen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    LG Osnabrück zum Entschädigungsanspruch bei Bombenräumung auf Verdacht - Verdachtsstörer hat Anspruch auf Entschädigung für erlittene Nachteile

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.03.1992 - III ZR 128/91

    Entschädigung des Eigentümers bei unberechtigter Inanspruchnahme als

    Auszug aus LG Osnabrück, 29.03.2018 - 5 O 2410/17
    Der Bundesgerichtshof hat einen solchen Anspruch in entsprechender Anwendung des § 39 Abs. 1 lit. a OBG NW für das Landesrecht Nordrhein-Westfalens anerkannt (BGHZ 117, 303 (307 f.); 126, 279 (283)).
  • BGH, 23.06.1994 - III ZR 54/93

    Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs aufgrund Tätigkeit der

    Auszug aus LG Osnabrück, 29.03.2018 - 5 O 2410/17
    Der Bundesgerichtshof hat einen solchen Anspruch in entsprechender Anwendung des § 39 Abs. 1 lit. a OBG NW für das Landesrecht Nordrhein-Westfalens anerkannt (BGHZ 117, 303 (307 f.); 126, 279 (283)).
  • BGH, 27.06.2007 - XII ZR 54/05

    Formularmäßige Vereinbarung der Beschränkung der Aufrechnung mit Gegenforderungen

    Auszug aus LG Osnabrück, 29.03.2018 - 5 O 2410/17
    Da diese Regelung eine konkretisierte Ausgestaltung des Benachteiligungsverbots des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB darstellt (BGH NJW 2007, 3421 (3422)), gilt sie auch in dem geschäftlichen Verhältnis zwischen den Parteien des Rechtsstreits.
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auszug aus LG Osnabrück, 29.03.2018 - 5 O 2410/17
    Auch das insofern inhaltsgleiche Landesrecht Niedersachsens weist eine planwidrige Regelungslücke auf (BGHZ 149, 165 (174)), die eine Entschädigung des sog. "Verdachtsstörers" (vgl. Götz/Geis, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 16. Aufl., § 15 Rn. 15) gebietet.
  • VG Oldenburg, 20.09.2007 - 2 A 16/05

    Verpflichtung der für die allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörde zur

    Auszug aus LG Osnabrück, 29.03.2018 - 5 O 2410/17
    (1) Die Entschädigungsregel des § 80 Abs. 1 Nds. SOG enthält keinen zum Schadensausgleich verpflichtenden Tatbestand für die Fälle, in denen sich ein ursprünglich bestehender Gefahrenverdacht nach Durchführung der Gefahrerforschungsmaßnahme nicht bestätigt hat (VG Oldenburg, Urt. v. 20.09.2007 - 2 A 16/05, Tz. 42, juris).
  • BGH, 14.09.2004 - XI ZR 248/03

    Einrede der Verjährung bei Verschweigen eines Wohnungswechsels und Veeitelung der

    Auszug aus LG Osnabrück, 29.03.2018 - 5 O 2410/17
    Eine solche Unzulässigkeit der Verjährungseinrede kommt zwar nach dem Grundsatz in Betracht, dass niemand aus einem unredlichen Verhalten Vorteile ziehen darf (BGH NJW-RR 2005, 415 (416)); allein aus dem Umstand, dass die Klägerin als Eigentümerin des streitgegenständigen Grundstücks selbst eine Zustandsstörerin im Sinne von § 7 Abs. 2 S. 1 Nds. SOG war, folgt in Bezug auf die Ausübung der Verjährungseinrede jedoch kein unredliches Verhalten.
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