Rechtsprechung
LG Paderborn, 06.10.2017 - 5 T 266/17 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,59939) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Haftanordnung der Sicherungshaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Paderborn, 16.08.2017 - 11 XIV (B) 155/17
- LG Paderborn, 06.10.2017 - 5 T 266/17
- BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 5/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.04.2010 - V ZB 229/09
Firstwahrung durch fristgerechte Einreichung einer Berufungsschrift bei einem …
Auszug aus LG Paderborn, 06.10.2017 - 5 T 266/17
Von der Erhebung der Dolmetscherkosten wird nach § 81 Abs. 1 Satz 2 FamFG abgesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 04.03.2010 - V ZB 229/09). - BGH, 11.05.2011 - V ZB 265/10
Ausländerrecht: Prognose über mögliche Abschiebung innerhalb der angeordneten …
Auszug aus LG Paderborn, 06.10.2017 - 5 T 266/17
Es ist eine Prognose zu treffen, welche Haftdauer erforderlich ist und ob eine Zurückschiebung innerhalb der angeordneten Haftdauer möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11.05.2011, V ZB 265/10, Rdnr. 9, m.w.N.). - BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11
Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags
Auszug aus LG Paderborn, 06.10.2017 - 5 T 266/17
Sie müssen auf den konkreten Fall zugeschnitten sein; Leerformeln und Textbausteine genügen nicht (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10.05.2012, V ZB 246/11, Rdnr. 9, m.w.N.). - BGH, 13.07.2017 - V ZB 89/16
Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Gerichtliche Vereitelung der …
Auszug aus LG Paderborn, 06.10.2017 - 5 T 266/17
Soweit ein Verstoß gegen den Anspruch des Betroffenen auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 GG gegeben sein könnte, weil die Verfahrensbevollmächtigte des Betroffenen zur Anhörung des Betroffenen im Haftverlängerungsverfahren nicht geladen war und infolgedessen die Interessen des Betroffenen im Termin nicht wahrnehmen konnte, führt dieser Verstoß vorliegend jedenfalls nicht zur Rechtswidrigkeit der Haftanordnung, denn es ist nicht erkennbar, dass die Haftanordnung auf diesem Verfahrensmangel beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 13.07.2017, V ZB 89/16, nachgewiesen bei juris). - AG Paderborn, 16.08.2017 - 11 XIV (B) 155/17
Auszug aus LG Paderborn, 06.10.2017 - 5 T 266/17
Die sofortige Beschwerde des Betroffenen vom 14.09.2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 16.08.2017 - 11 XIV(B) 155/17 - wird zurückgewiesen.