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   LG Paderborn, 08.07.2016 - 5 T 206/16   

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https://dejure.org/2016,75454
LG Paderborn, 08.07.2016 - 5 T 206/16 (https://dejure.org/2016,75454)
LG Paderborn, Entscheidung vom 08.07.2016 - 5 T 206/16 (https://dejure.org/2016,75454)
LG Paderborn, Entscheidung vom 08. Juli 2016 - 5 T 206/16 (https://dejure.org/2016,75454)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags

    Auszug aus LG Paderborn, 08.07.2016 - 5 T 206/16
    Sie müssen auf den konkreten Fall zugeschnitten sein; Leerformeln und Textbausteine genügen nicht (st. Rspr.: BGH, Beschluss vom 10.05.2012, V ZB 246/11, Rdnr. 9, m.w.N., nachgewiesen bei juris).

    Gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG ist die Abschiebungshaft dabei auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken und die Frist von drei Monaten bestimmt vorbehaltlich des § 62 Abs. 4 AufenthG die obere Grenze der möglichen Haft und nicht deren Normaldauer (BGH, Beschluss vom 10.05.2012, V ZB 246/11, Rdnr. 9, m.w.N.).

  • AG Warburg, 25.05.2016 - 41 XIV 2/16

    Anordnung der Sicherungshaft gegen einen Ausländer nach Verstreichung der

    Auszug aus LG Paderborn, 08.07.2016 - 5 T 206/16
    Die sofortige Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Warburg vom 25.05.2016 (41 XIV 2/16 B) wird zurückgewiesen.

    Das Amtsgericht Warburg ordnete mit Beschluss vom 25.05.2016 (41 XIV 2/16 B) - nach persönlicher Anhörung des Betroffenen - Sicherungshaft längstens bis zum 25.08.2016 an.

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus LG Paderborn, 08.07.2016 - 5 T 206/16
    Von der Erhebung der Dolmetscherkosten wird nach § 81 Abs. 1 Satz 2 FamFG abgesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 04.03.2010, V ZB 222/09, nachgewiesen bei juris).
  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 6/13

    Notwendigkeit einer Aushändigung der Ablichtung des Haftantrags im Zusammenhang

    Auszug aus LG Paderborn, 08.07.2016 - 5 T 206/16
    Soweit der Betroffene in seiner Beschwerde ausführt, dass ihm der Haftantrag nicht ausgehändigt und vollständig übersetzt wurde, so ist dies unschädlich, denn der Betroffene wird durch eine Rechtsanwältin vertreten und insoweit reicht die Einsichtnahmemöglichkeit durch die Rechtsanwältin (durch Einsicht in die Gerichtsakten) aus (vgl. BGH, Beschluss vom 30.10.2013, V ZB 6/13, nachgewiesen bei juris).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZA 2/10

    Verfahrenskostenhilfe hinsichtlich einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung der

    Auszug aus LG Paderborn, 08.07.2016 - 5 T 206/16
    Soweit es zu zeitlichen Verzögerungen kommt, die sich aus der Bearbeitung des Verfahrens durch die zuständige Botschaft Armeniens in Berlin bzw. die Behörden Armeniens ergeben, sind diese Verzögerungen der Ausländerbehörde, also der Beteiligten zu 2), nicht zuzurechnen (vgl. BGH; Beschluss vom 25.02.2010, V ZA 2/10, nachgewiesen bei juris).
  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 205/09

    Abschiebehaftverfahren: Erneute Prüfung eines Abschiebungshindernisses durch das

    Auszug aus LG Paderborn, 08.07.2016 - 5 T 206/16
    Hierzu beruft sie sich zulässigerweise auf die bundesweite Fallsammlung der Clearingstellen für Passbeschaffung, die nach BGH (Beschluss vom 10.06.2010, V ZB 205/09, Rdnr. 10, nachgewiesen bei juris) geeignet sei, den Nachweis zu führen, dass der Haftausschlussgrund des § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG nicht gegeben sei (vgl. auch Beschreibung der PEP-Verfahren, Armenien, Stand 12/2014, Blatt 102 f der Ausländerakte).
  • BGH, 11.05.2011 - V ZB 265/10

    Ausländerrecht: Prognose über mögliche Abschiebung innerhalb der angeordneten

    Auszug aus LG Paderborn, 08.07.2016 - 5 T 206/16
    Es ist eine Prognose zu treffen, welche Haftdauer erforderlich ist und ob eine Zurückschiebung innerhalb der angeordneten Haftdauer möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11.05.2011, V ZB 265/10, Rdnr. 9, m.w.N., nachgewiesen bei juris).
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 299/10

    Ausreichender Haftgrund bei lediglich grober Überprüfung des einem Ausländer

    Auszug aus LG Paderborn, 08.07.2016 - 5 T 206/16
    Die Inhaftierung oder Aufrechterhaltung der Haft ist auch nicht deshalb rechtswidrig, weil der Betroffene erkennbar haftunfähig wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, V ZB 299/10, nachgewiesen bei juris).
  • BGH, 07.10.2013 - V ZB 24/13

    Abschiebungshaftverfahren: Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei Untätigkeit

    Auszug aus LG Paderborn, 08.07.2016 - 5 T 206/16
    Die Gerichte müssen, wenn sie aufgrund eines Rechtsmittels oder eines Aufhebungsantrags mit einer nach § 62 Abs. 3 AufenthG erlassenen Haftanordnung befasst sind, stets prüfen, ob die Behörde die Zurück- oder Abschiebung des Ausländers ernstlich und mit der größtmöglichen Beschleunigung betreibt (vgl. BGH, Beschluss vom 07.10.2013, V ZB 24/13, nachgewiesen bei juris).
  • BGH, 14.01.2016 - V ZB 178/14

    Abschiebehaftanordnung: Haftgrund des nicht angezeigten Aufenthaltswechsels bei

    Auszug aus LG Paderborn, 08.07.2016 - 5 T 206/16
    Der Haftgrund setzt regelmäßig voraus, dass die Ausländerbehörde dem Betroffenen in der Regel die Meldepflicht und die einschneidenden Folgen ihrer Verletzung durch einen Hinweis deutlich vor Augen führen muss, wobei der Hinweis in eine Sprache zu übersetzen ist, die der Betroffene beherrscht (vgl. BGH, Beschluss vom 14.01.2016, V ZB 178/14, nachgewiesen bei juris, m.w.N.).
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