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   LG Paderborn, 09.06.2021 - 08 KLs 7/21   

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https://dejure.org/2021,36802
LG Paderborn, 09.06.2021 - 08 KLs 7/21 (https://dejure.org/2021,36802)
LG Paderborn, Entscheidung vom 09.06.2021 - 08 KLs 7/21 (https://dejure.org/2021,36802)
LG Paderborn, Entscheidung vom 09. Juni 2021 - 08 KLs 7/21 (https://dejure.org/2021,36802)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NZI 2021, 967
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09

    Verurteilung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der MobilCom AG aufgehoben

    Auszug aus LG Paderborn, 09.06.2021 - 8 KLs 7/21
    Dies kann entweder durch eine Änderung der rechtlichen Zuordnung eines Vermögensgegenstandes oder eine Zugriffserschwerung aufgrund tatsächlicher Umstände geschehen (BGH, Beschluss vom 12.05.2016, 1 StR 114/16 zitiert nach juris m.w.N.; BGH, Urteil vom 29.04.2010, 3 StR 314/09, zitiert nach juris Rdn. 26 m.w.N.).

    Ein Beiseiteschaffen in tatsächlicher Hinsicht ist gegeben, wenn der Schuldner einen Vermögensgegenstand an einen anderen Ort verbringt oder verbringen lässt und dadurch - ohne eine Änderung der rechtlichen Zuordnung - den Zugriff der Gläubiger auf diesen objektiv unmöglich macht oder zumindest wesentlich erschwert, etwa indem er ihn verbirgt oder in eine Lage bringt, die ein Zugreifen der Gläubiger zumindest deutlich schwieriger macht, als dies zuvor der Fall war (vgl. BGH, Urteil vom 29.04.2010, 3 StR 314/09, zitiert nach juris Rdn. 27, 28 m.w.N.).

  • BGH, 12.05.2016 - 1 StR 114/16

    Bankrott (Begriff des Verheimlichens von Vermögensbestandteilen; Begriff des

    Auszug aus LG Paderborn, 09.06.2021 - 8 KLs 7/21
    Dies kann entweder durch eine Änderung der rechtlichen Zuordnung eines Vermögensgegenstandes oder eine Zugriffserschwerung aufgrund tatsächlicher Umstände geschehen (BGH, Beschluss vom 12.05.2016, 1 StR 114/16 zitiert nach juris m.w.N.; BGH, Urteil vom 29.04.2010, 3 StR 314/09, zitiert nach juris Rdn. 26 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2012 - 3 Ws 28/12

    Prognoseentscheidung des Tatgerichts bezüglich des hinreichenden Tatverdachts;

    Auszug aus LG Paderborn, 09.06.2021 - 8 KLs 7/21
    Es handelt sich insoweit um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der dem Tatgericht im Rahmen der ablehnenden Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens einen nicht unerheblichen Beurteilungs- sowie Prognosespielraum eröffnet (vgl. BeckOK StPO/Ritscher, Stand 01.01.2018, § 204 StPO, Rn. 3; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.03.2012, III-3 Ws 28-32/12).
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