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   LG Paderborn, 11.01.2012 - 3 O 170/11   

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https://dejure.org/2012,14042
LG Paderborn, 11.01.2012 - 3 O 170/11 (https://dejure.org/2012,14042)
LG Paderborn, Entscheidung vom 11.01.2012 - 3 O 170/11 (https://dejure.org/2012,14042)
LG Paderborn, Entscheidung vom 11. Januar 2012 - 3 O 170/11 (https://dejure.org/2012,14042)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Schadensersatzanspruch bei Fahrzeugbrand - Brand in privater Halle während Reparaturarbeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7; BGB § 280; BGB § 705; BGB § 708
    Auslegung des Merkmals beim Betrieb i.S.d. § 7 StVG im Rahmen des Schadensersatzes nach einem Fahrzeugbrand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 08.12.1995 - 10 U 4713/95
    Auszug aus LG Paderborn, 11.01.2012 - 3 O 170/11
    Vielmehr muss ein Zusammenhang mittels einer am Schutzzweck der Norm orientierten wertenden Betrachtung beurteilt werden (OLG München NZV 1996, 199).

    Bei einem Brand von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen bedeutet dies regelmäßig, dass dem Brandereignis ein Betriebsvorgang vorausgehen muss, der den Brand zumindest mit verursacht hat (OLG Saarbrücken VRS 99, 104: Brand durch Betätigung von Fahrzeugeinrichtungen; OVG Koblenz NVwZ-RR 2001, 382: Selbstanzündung infolge vorausgegangener Fahrt; OLG München NZV 1996, 199: Brand eines Kfz in privater Tiefgarage).

    So existiert auch angesichts des heutigen Standes der Technik kein Erfahrungssatz dahingehend, dass jemand ohne besondere Anhaltspunkte damit rechnen müsse, dass die Benzinleitung eines Pkw durch Alterung des Materials oder durch zufällige mechanische Beschädigung undicht geworden ist (s. OLG Nürnberg NZV 1997, 482; OLG München NZV 1996, 199, 200).

  • OLG Nürnberg, 03.07.1997 - 8 U 390/97

    Begriff des "Betriebs eines Fahrzeugs i.S. von § 7 Abs. 1 StVG - Explosion durch

    Auszug aus LG Paderborn, 11.01.2012 - 3 O 170/11
    Es reicht aber nicht aus, dass ein Schaden "irgendwie" durch das Kfz hervorgerufen wurde (OLG Nürnberg NZV 1997, 482).

    So existiert auch angesichts des heutigen Standes der Technik kein Erfahrungssatz dahingehend, dass jemand ohne besondere Anhaltspunkte damit rechnen müsse, dass die Benzinleitung eines Pkw durch Alterung des Materials oder durch zufällige mechanische Beschädigung undicht geworden ist (s. OLG Nürnberg NZV 1997, 482; OLG München NZV 1996, 199, 200).

  • BGH, 09.01.1959 - VI ZR 202/57

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall zweier Lastzüge auf der Autobahn

    Auszug aus LG Paderborn, 11.01.2012 - 3 O 170/11
    Nach der heute herrschenden "verkehrstechnischen Betriebsauffassung" (BGHZ 29, 163, st. Rspr.) ist ein Kfz in Betrieb, solange es sich im Verkehr bewegt oder in verkehrsbeeinflussender Weise darin ruht (OLG Saarbrücken NJW-RR 2007, 682) und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
  • BGH, 27.11.2007 - VI ZR 210/06

    Haftung des Halters eines Kfz für Schäden durch vorsätzliches Inbrandsetzen

    Auszug aus LG Paderborn, 11.01.2012 - 3 O 170/11
    Ausreichend zur Zurechnung eines Schadensereignisses ist, dass sich eine von dem Kfz ausgehende Gefahr verwirklicht hat und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das Kfz mit geprägt worden ist (BGH NJW-RR 2008, 764).
  • OLG Bremen, 25.05.2007 - 2 U 77/06

    Ersatzansprüche der Frau eines ermordeten Mannes gegen den Mörder bei sozialen

    Auszug aus LG Paderborn, 11.01.2012 - 3 O 170/11
    Danach fehlt es an einem erforderlichen Zusammenhang, wenn die Schädigung nicht mehr eine spezifische Auswirkung derjenigen Gefahren ist, für die die Haftungsvorschrift den Verkehr schadlos halten will (BGH NJW-RR 2008, 765).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.1995 - 1 U 153/94

    Betrieb eines Kraftfahrzeugs bei Abstellen eines Wohnmobils zum Zwecke der

    Auszug aus LG Paderborn, 11.01.2012 - 3 O 170/11
    Von einem solchen Kfz geht in der Regel keine der typischen Gefahren aus, vor denen § 7 StVG schützen will (s. OLG Düsseldorf VersR 1996, 1549, 1550).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2010 - 1 U 6/10

    Merkmal "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs" i.S.d. § 7 Abs. 1 StVG ist bei

    Auszug aus LG Paderborn, 11.01.2012 - 3 O 170/11
    Dementsprechend entfällt eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG in den Fällen, in welchen die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Kraftfahrzeugs keine Rolle mehr spielt, was der Fall ist, wenn ein Fahrzeug aus dem Verkehr herausgenommen und in eine Werkstatthalle verbracht wird, um dort als Instandsetzungsgegenstand behandelt zu werden (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 318-321).
  • OLG Saarbrücken, 02.06.1999 - 5 U 40/99

    Haftung des Mitarbeiters einer Reparaturwerkstatt für einen Brandschaden aufgrund

    Auszug aus LG Paderborn, 11.01.2012 - 3 O 170/11
    Bei einem Brand von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen bedeutet dies regelmäßig, dass dem Brandereignis ein Betriebsvorgang vorausgehen muss, der den Brand zumindest mit verursacht hat (OLG Saarbrücken VRS 99, 104: Brand durch Betätigung von Fahrzeugeinrichtungen; OVG Koblenz NVwZ-RR 2001, 382: Selbstanzündung infolge vorausgegangener Fahrt; OLG München NZV 1996, 199: Brand eines Kfz in privater Tiefgarage).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2000 - 12 A 10497/00

    Heranziehung zu Feuerwehrkosten für einen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr

    Auszug aus LG Paderborn, 11.01.2012 - 3 O 170/11
    Bei einem Brand von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen bedeutet dies regelmäßig, dass dem Brandereignis ein Betriebsvorgang vorausgehen muss, der den Brand zumindest mit verursacht hat (OLG Saarbrücken VRS 99, 104: Brand durch Betätigung von Fahrzeugeinrichtungen; OVG Koblenz NVwZ-RR 2001, 382: Selbstanzündung infolge vorausgegangener Fahrt; OLG München NZV 1996, 199: Brand eines Kfz in privater Tiefgarage).
  • LG Saarbrücken, 22.09.2006 - 3 O 106/04

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Unfallereignis;

    Auszug aus LG Paderborn, 11.01.2012 - 3 O 170/11
    Denn wird bei einem in der Werkstatt befindlichen Kraftfahrzeuge der Zündschlüssel gedreht und der Motor in Gang gesetzt und dient dieses Anlassen allein der Überprüfung oder Ermittlung von Mängeln an dem Fahrzeug, begründet dies keinen Betrieb des Kraftfahrzeugs (LG Saarbrücken ZfS 2007, 18; zitiert von König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 60. Auflage, § 7 StVG, Rn. 10).
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