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   LG Paderborn, 15.01.2015 - 5 KLs 10 Js 152/14   

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https://dejure.org/2015,46305
LG Paderborn, 15.01.2015 - 5 KLs 10 Js 152/14 (https://dejure.org/2015,46305)
LG Paderborn, Entscheidung vom 15.01.2015 - 5 KLs 10 Js 152/14 (https://dejure.org/2015,46305)
LG Paderborn, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - 5 KLs 10 Js 152/14 (https://dejure.org/2015,46305)
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Kurzfassungen/Presse (5)

  • welt.de (Pressebericht, 16.01.2015)

    Mann schnitt Freund nach Streit die Kehle durch

  • soester-anzeiger.de (Pressemeldung, 15.01.2015)

    Scheunenmord von Büren: Achteinhalb Jahre Haft - Totschlag und versuchter Mord

  • nw.de (Pressebericht, 15.01.2015)

    Scheunenmord: Achteinhalb Jahre Haft

  • westfalen-blatt.de (Pressebericht, 16.01.2015)

    Achteinhalb Jahre Gefängnis für Marc E. (19), der seinen besten Freund (17) tötete

  • westfalen-blatt.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.12.2014)

    »Scheunenmord«: Erst tötete er Tiere, dann einen Menschen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Paderborn, 22.08.2016 - 1 KLs 3/16

    Der Junge, der seinen besten Freund erschlug

    Durch Urteil der 5. großen Strafkammer - große Jugendkammer - des Landgerichts Paderborn vom 15.01.2015, 5 KLs-10 Js 152/14 kap.-58/14 ist der Angeklagte wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen Totschlags zu einer einheitlichen Jugendstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden.

    In Bezug auf den von den Nebenklägern in der Hauptverhandlung am 22.08.2016 gestellten Adhäsionsantrag bedurfte es keiner Feststellung, dass die von der 5. Strafkammer des Landgerichts Paderborn im Urteil vom 15.01.2015, 5 KLs - 10 Js 152/14 kap - 58/14 tenorierte Adhäsionsentscheidung aufrechterhalten bleibt.

    Denn der Antrag erscheint unbegründet, da die zugrundeliegenden Bewirtungskosten in Höhe von 2.804,40 Euro bereits in dem durch Urteil des Landgerichts Paderborn im Urteil vom 15.01.2015, 5 KLs - 10 Js 152/14 kap - 58/14 tenorierten Anspruch von 13.903,17 Euro enthalten sind, was der vormalige Nebenklägervertreter mit Schriftsatz vom 13.01.2015 klargestellt und den diesbezüglich vormals gestellten Antrag zurückgenommen hatte.

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