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   LG Paderborn, 15.12.2021 - 4 O 275/21   

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https://dejure.org/2021,61254
LG Paderborn, 15.12.2021 - 4 O 275/21 (https://dejure.org/2021,61254)
LG Paderborn, Entscheidung vom 15.12.2021 - 4 O 275/21 (https://dejure.org/2021,61254)
LG Paderborn, Entscheidung vom 15. Dezember 2021 - 4 O 275/21 (https://dejure.org/2021,61254)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Zweckwidriger Grund führt bei DSGVO-Auskunftsanspruch zum Rechtsmissbrauch

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.06.2021 - VI ZR 576/19

    Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO gegen eine

    Auszug aus LG Paderborn, 15.12.2021 - 4 O 275/21
    Versicherungsscheine, Nachträge und Informationsschreiben zu den Beitragsanpassungen sind nicht grundsätzlich vom Anwendungsbereich des Art. 15 DSGVO ausgeschlossen, da in ihnen personenbezogene Daten enthalten sein können (vgl. BGH, Urteil vom 15.06.2021, Az. VI ZR 576/19, juris Rn. 24 f.).

    Die letztgenannte Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Information aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks oder ihrer Auswirkungen mit einer bestimmten Person verknüpft ist (BGH, Urteil vom 15.06.2021, Az. VI ZR 576/19, juris Rn. 22).

    Nach Erwägungsgrund 63 Satz 1 der DSGVO dient das Auskunftsrecht der betroffenen Person hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten dem Zweck, sich der Verarbeitung bewusst zu sein und deren Rechtmäßigkeit überprüfen zu können (BGH, Urteil vom 15.06.2021, Az. VI ZR 576/19, juris Rn. 23, 25).

  • BGH, 02.03.2000 - III ZR 65/99

    Rechtschutzbedürfnis für Stufenklage

    Auszug aus LG Paderborn, 15.12.2021 - 4 O 275/21
    Die der Stufenklage eigentümliche Verknüpfung von unbestimmtem Leistungsanspruch und vorbereitendem Auskunftsanspruch steht dagegen nicht zur Verfügung, wenn die Auskunft überhaupt nicht dem Zwecke einer Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dienen, sondern dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht in Zusammenhang stehende Informationen über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll (BGH, Urteil vom 02.03.2000, Az. III ZR 65/99, juris Rn. 18; Zöller/Greger, ZPO, 33. Auflage 2020, § 254 Rn. 3).

    In den Fällen der unzulässigen Kombination eines Auskunfts-und Leistungsantrags im Wege einer Stufenklage bestehen keine Bedenken, die unzulässige Stufenklage in eine grundsätzlich zulässige Klagehäufung umzudeuten (BGH, Urteil vom 02.03.2000, Az. III ZR 65/99, juris Rn. 22).

    Deswegen ist eine isolierte Sachentscheidung über den Auskunftsanspruch gegenüber dem Rechtsschutzbegehren des Klägers nicht ein "Aliud", sondern ein bloßes "Minus" (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.2000, Az. III ZR 65/99, juris Rn. 23).

  • BGH, 10.03.2004 - IV ZR 75/03

    Genehmigung von Vertragsänderungen der Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus LG Paderborn, 15.12.2021 - 4 O 275/21
    § 3 VVG erfasst nicht nur den ursprünglichen, d. h. bei Vertragsschluss auszustellenden Versicherungsschein, sondern auch Nachträge, durch die der Vertrag inhaltlich geändert wird (BGH, Urteil vom 10.03.2004, Az. IV ZR 75/03, juris Rn. 13; BeckOK VVG/Filthuth, 9. Ed. 9.11.2020, VVG § 3 Rn. 3; Langheid/Wandt/Armbrüster, 2. Aufl. 2016, VVG § 3 Rn. 4).
  • OLG Hamm, 15.11.2021 - 20 U 269/21

    Feststellung der Unwirksamkeit von noch näher zu bezeichnenden Prämienerhöhungen

    Auszug aus LG Paderborn, 15.12.2021 - 4 O 275/21
    Diese Informationen, d.h. ob, wann, in welcher Höhe und mit welcher Begründung Beitragsanpassungen stattgefunden haben, beabsichtigt der Kläger nach eigenem Vortrag jedoch erst aus der Auskunft der Beklagten zu gewinnen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.11.2021 - 20 U 269/21, BeckRS 2021, 40312, Rn. 2 ff.).
  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 268/11

    Rechtsstreit um Ansprüche aus einem Franchiseverhältnis für ein

    Auszug aus LG Paderborn, 15.12.2021 - 4 O 275/21
    Ein aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) wurzelnder Anspruch auf Auskunft ist nach ständiger Rechtsprechung gegeben, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und wenn der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft zu erteilen (BGH, Urteil vom 01.08.2013, Az. VII ZR 268/11, juris Rn. 20).
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