Rechtsprechung
LG Paderborn, 16.01.2018 - 5 T 382/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Haftaufhebung der Sicherungshaft trotz Eintritts der formellen Rechtskraft einer Haftanordnung während des Haftvollzugs
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.11.2012 - V ZB 115/12
Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit eines Haftaufhebungsantrags nach …
Auszug aus LG Paderborn, 16.01.2018 - 5 T 382/17
Insbesondere ist nicht erforderlich, dass neue Umstände eingetreten sind; der Antrag kann auch - wie hier - darauf gestützt werden, dass die Haft von vornherein nicht hätte angeordnet werden dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 29.11.2012, V ZB 115/12, nachgewiesen bei juris).Dieser Antrag, den das Amtsgericht Paderborn mit Beschluss vom 07.12.2017 zurückgewiesen hat, konnte - nachdem sich die Haftanordnung aufgrund des Haftbeschlusses vom 07.09.2017 mit Ablauf des 07.12.2017 durch Zeitablauf erledigt hat - mit dem Ziel weiter verfolgt werden, die Rechtswidrigkeit der Haftanordnung ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Haftaufhebungsantrags festzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 29.11.2012, V ZB 115/12, Orientierungssatz, nachgewiesen bei juris).
- VG Aachen, 06.07.2017 - 4 L 787/17
Änderung einer Wohnsitzauflage; Duldung; örtliche Zuständigkeit; ZustAVO; …
Auszug aus LG Paderborn, 16.01.2018 - 5 T 382/17
Dass § 13 ZustAVO eine ausschließliche sachliche Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörden für Haftverlängerungsanträge bestimmt, steht auch im Regelungszusammenhang mit der vorausgehenden Vorschrift des § 12 ZustAVO, der im Bereich der örtlichen Zuständigkeit gleichermaßen (ausschließliche) örtliche Zuständigkeiten begründet, die den Rückgriff auf den bis dahin einschlägigen § 4 Abs. 1 OBG NW, welcher je nach den Umständen des Falles zu einer Doppel- und Mehrfachzuständigkeit von Ausländerbehörden führen konnte, verbieten (so VG Aachen, Beschluss vom 06.07.2017, 4 L 787/17, Rdnr. 11, nachgewiesen bei juris).