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LG Paderborn, 17.11.2017 - 5 T 344/17 |
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- LG Wiesbaden, 27.09.2017 - 4 T 276/17
Auszug aus LG Paderborn, 17.11.2017 - 5 T 344/17
Die gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden eingelegte sofortige Beschwerde des Betroffenen hat das Landgericht Wiesbaden nach persönlicher Anhörung des Betroffenen mit Beschluss vom 27.09.2017, Az.: 4 T 276/17, zurückgewiesen.Zur weiteren Begründung hinsichtlich des Vorliegens des Haftgrundes verweist die Kammer auf den Beschluss des Landgerichts Wiesbaden v. 27.09.2017, Az.: 4 T 276/17, dem sie sich anschließt.
Zur weiteren Begründung hinsichtlich des Vorliegens des Haftgrundes verweist die Kammer auf den Beschluss des Landgerichts Wiesbaden v. 27.09.2017, Az.: 4 T 276/17, dem sie sich anschließt.
- BGH, 23.04.2010 - V ZB 229/09
Firstwahrung durch fristgerechte Einreichung einer Berufungsschrift bei einem …
Auszug aus LG Paderborn, 17.11.2017 - 5 T 344/17
Von der Erhebung der Dolmetscherkosten wird nach § 81 Abs. 1 Satz 2 FamFG abgesehen (vgl. BGH Beschluss vom 04.03.2010 - V ZB 229/09). - BGH, 12.05.2011 - V ZB 309/10
Anordnung von Abschiebungshaft ist bei Vorliegen von vom Ausländer nicht zu …
Auszug aus LG Paderborn, 17.11.2017 - 5 T 344/17
Ist ein Betroffener der deutschen Sprache nicht mächtig, muss für die Gewährleistung eines rechtsstaatlichen, fairen Verfahrens ein Dolmetscher zugezogen werden (vgl. BGH v. 12.05.2011, V ZB 309/10 m.w.N.). - BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11
Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags
Auszug aus LG Paderborn, 17.11.2017 - 5 T 344/17
Sie müssen auf den konkreten Fall zugeschnitten sein; Leerformeln und Textbausteine genügen nicht (st. Rspr.: BGH, Beschluss vom 10.05.2012, V ZB 246/11, Rdnr. 9, m.w.N.). - BGH, 06.04.2017 - V ZB 59/16
Freiheitsentziehungsverfahren: Verfahrensmangel durch unterlassene Beeidigung des …
Auszug aus LG Paderborn, 17.11.2017 - 5 T 344/17
Dieser Verfahrensfehler betrifft nicht nur den formal ordnungsmäßigen Ablauf der Anhörung, sondern deren Grundlagen und verleiht ihr aus Sicht der Kammer den Charakter einer "Nichtanhörung" (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 06.04.2017, V ZB 59/16, zitiert nach juris m.w.N.).
- LG Paderborn, 19.01.2018 - 5 T 371/17 Auf die gegen diesen Beschluss eingelegte Beschwerde hat das Landgericht Paderborn mit Beschluss vom 17.11.2017 (Az.: 5 T 344/17) die Rechtswidrigkeit der Haft bis einschließlich 16.11.2017 festgestellt und die Beschwerde im Übrigen zurückgewiesen.
Diesbezüglich wird zunächst Bezug genommen auf die Ausführungen der Kammer in ihrem Beschluss vom 17.11.2017 (Az. Landgericht Paderborn 5 T 344/17), an denen auch weiterhin festgehalten wird.
Insoweit nimmt die Kammer zunächst wiederum Bezug auf die Ausführungen in dem Beschluss der Kammer vom 17.11.2017 (5 T 344/17), die durch das Beschwerdevorbringen im hiesigen Verfahren nicht in Zweifel gezogen werden, sondern lediglich Veranlassung zu folgenden weiteren Ausführungen gibt.