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   LG Paderborn, 19.08.2016 - 3 O 181/16   

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LG Paderborn, 19.08.2016 - 3 O 181/16 (https://dejure.org/2016,71174)
LG Paderborn, Entscheidung vom 19.08.2016 - 3 O 181/16 (https://dejure.org/2016,71174)
LG Paderborn, Entscheidung vom 19. August 2016 - 3 O 181/16 (https://dejure.org/2016,71174)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 1 L 271/10

    Nichtigkeit unerlaubter Verträge über Einlagengeschäfte

    Auszug aus LG Paderborn, 19.08.2016 - 3 O 181/16
    Auch vorliegend ist kein Anlass gegeben, § 32 KWG anders einzuordnen; die vom Kläger angesprochenen Entscheidungen des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 16.01.2013, 332 O 72/12), des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Becshluss vom 11.03.2010, 1 L 271/10) und des Oberlandesgerichts Schleswig (Urteil vom 11.07.2002, 5 U 182/00) geben dazu keine Veranlassung.

    Und wäre es den Anlegern möglich, den Betreiber unerlaubter Bankgeschäfte an den eingegangenen Verträgen festzuhalten, so käme dies dem Recht des Anlegers gleich, den Betreiber zu einem verbotenen und strafrechtlich sanktionierten Verhalten gem. § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG zu verpflichten (VG Frankfurt, Beschluss vom 11.03.2010 - 1 L 271/10.F, Tz. 36, zitiert nach juris).

  • BGH, 19.04.2011 - XI ZR 256/10

    Wirksamkeit der Abtretung von Darlehensforderungen an eine Nichtbank

    Auszug aus LG Paderborn, 19.08.2016 - 3 O 181/16
    Regelmäßig ist für eine aus § 134 BGB folgende Nichtigkeit erforderlich, dass sich das in Rede stehende gesetzliche Verbot gegen beide Vertragsparteien und nicht nur gegen eine Partei richtet (BGH, Urteil vom 19.04.2011 - XI ZR 256/10, Tz. 20, zitiert nach juris); ein nur einseitiger Regelverstoß eines Vertragspartners führt - von Ausnahmefällen abgesehen - nicht zur Unwirksamkeit des Geschäfts (OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2009 - 2 U 111/09, Tz. 16, zitiert nach juris; vgl. auch Palandt/ Ellenberger, 75 Aufl., Rz. 9 zu § 134 BGB m.w.N.) Mit den anerkannten Ausnahmen, etwa bei unzulässiger Rechts- oder Steuerberatung ist die vorliegende Konstellation nicht vergleichbar.

    (BGH, Urteil vom 19.ß42011 - XI ZR 256/10, Tz. 20, zitiert nach juris).

  • LG Hamburg, 16.01.2013 - 332 O 72/12

    Anspruch auf Auskunft über und Auszahlung von Rückkaufwerten einer

    Auszug aus LG Paderborn, 19.08.2016 - 3 O 181/16
    Auch vorliegend ist kein Anlass gegeben, § 32 KWG anders einzuordnen; die vom Kläger angesprochenen Entscheidungen des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 16.01.2013, 332 O 72/12), des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Becshluss vom 11.03.2010, 1 L 271/10) und des Oberlandesgerichts Schleswig (Urteil vom 11.07.2002, 5 U 182/00) geben dazu keine Veranlassung.

    Das Landgericht Hamburg hat überdies darauf abgestellt, dass bei einem Verstoß gegen § 32 KWG in Zusammenhang der Abtretung von Versicherungen im Hinblick auf die vorzunehmende Prüfung der Wirksamkeit der Abtretung und damit ggf. einhergehende Rechtsunsicherheit sowie unter Berücksichtigung der Interessen der Versicherungsnehmer die Annahme der zivilrechtlichen Wirksamkeit nicht sachgerecht erscheine (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 16.01.2013 - 332 O 72/12, Tz. 51, zitiert nach juris).

  • LG Karlsruhe, 15.07.2016 - 2 O 108/16

    Darlehenswiderruf: Sparkasse Pforzheim

    Auszug aus LG Paderborn, 19.08.2016 - 3 O 181/16
    Dem ist mit dem Landgericht Gießen (2 O 108/16, Urteil vom 07.06.2016, bislang nicht veröffentlicht, vorgelegt von der Beklagten als Anlage BLD9) entgegenzuhalten, dass die Erlaubnispflicht nach § 32 KWG nicht die Untersagung von Einlagengeschäften als solchen bezweckt, sondern wendet sich lediglich gegen Unternehmen wendet, die die gesetzlichen Anforderungen des KWG nicht erfüllen.

    Insofern trifft die Argumentation des Klägers mit dem Hinweis auf eine bloße Inkassozession nicht den vorliegenden Sachverhalt (so auch 2 O 108/16, Urteil vom 07.06.2016, bislang nicht veröffentlicht, vorgelegt von der Beklagten als Anlage BLD9).

  • OLG Schleswig, 11.07.2002 - 5 U 182/00
    Auszug aus LG Paderborn, 19.08.2016 - 3 O 181/16
    Auch vorliegend ist kein Anlass gegeben, § 32 KWG anders einzuordnen; die vom Kläger angesprochenen Entscheidungen des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 16.01.2013, 332 O 72/12), des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Becshluss vom 11.03.2010, 1 L 271/10) und des Oberlandesgerichts Schleswig (Urteil vom 11.07.2002, 5 U 182/00) geben dazu keine Veranlassung.
  • OLG Hamm, 10.12.2009 - 2 U 111/09

    Ansprüche eines Versicherungsunternehmens auf Rückzahlung eines einem

    Auszug aus LG Paderborn, 19.08.2016 - 3 O 181/16
    Regelmäßig ist für eine aus § 134 BGB folgende Nichtigkeit erforderlich, dass sich das in Rede stehende gesetzliche Verbot gegen beide Vertragsparteien und nicht nur gegen eine Partei richtet (BGH, Urteil vom 19.04.2011 - XI ZR 256/10, Tz. 20, zitiert nach juris); ein nur einseitiger Regelverstoß eines Vertragspartners führt - von Ausnahmefällen abgesehen - nicht zur Unwirksamkeit des Geschäfts (OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2009 - 2 U 111/09, Tz. 16, zitiert nach juris; vgl. auch Palandt/ Ellenberger, 75 Aufl., Rz. 9 zu § 134 BGB m.w.N.) Mit den anerkannten Ausnahmen, etwa bei unzulässiger Rechts- oder Steuerberatung ist die vorliegende Konstellation nicht vergleichbar.
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