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   LG Paderborn, 20.11.2017 - 5 T 319/17   

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LG Paderborn, 20.11.2017 - 5 T 319/17 (https://dejure.org/2017,60104)
LG Paderborn, Entscheidung vom 20.11.2017 - 5 T 319/17 (https://dejure.org/2017,60104)
LG Paderborn, Entscheidung vom 20. November 2017 - 5 T 319/17 (https://dejure.org/2017,60104)
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  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus LG Paderborn, 20.11.2017 - 5 T 319/17
    Es ist daher nicht erkennbar, dass das Verfahren bei vorheriger Übersetzung und Übersendung zu einem anderen Ergebnis geführt hätte, so dass sich dieser Fehler nicht auswirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 04.03.2010 - V ZB 222/09; BGH, Beschluss vom 16.07.2014 - V ZB 80/13).
  • BGH, 17.10.2013 - V ZB 162/12

    Zurückschiebungshaft für einen Drittstaater wegen Asylantragstellung in einem

    Auszug aus LG Paderborn, 20.11.2017 - 5 T 319/17
    Bei einer Zurückschiebung nach der Dublin-III-Verordnung gehören zu den erforderlichen Angaben zur Durchführbarkeit der Zurückschiebung auch Ausführungen dazu, dass und weshalb der Zielstaat nach der Verordnung zur Rücknahme verpflichtet ist (BGH Beschl. v. 17.10.2013 - Az. V ZB 162/12 zur Dublin-II-Verordnung).
  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus LG Paderborn, 20.11.2017 - 5 T 319/17
    Es ist daher nicht erkennbar, dass das Verfahren bei vorheriger Übersetzung und Übersendung zu einem anderen Ergebnis geführt hätte, so dass sich dieser Fehler nicht auswirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 04.03.2010 - V ZB 222/09; BGH, Beschluss vom 16.07.2014 - V ZB 80/13).
  • BGH, 07.07.2016 - V ZB 21/16

    Anordnung von Haft zur Sicherung der Rücküberstellung: Haftgründe nach der

    Auszug aus LG Paderborn, 20.11.2017 - 5 T 319/17
    Satz 1 nimmt dabei auf § 2 Abs. 14 AufenthG Bezug, der die Anhaltspunkte für eine Fluchtgefahr in den Fällen einer Abschiebung nach der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie) regelt (BGH Beschl. v. 07.07.2016 - Az. V ZB 21/16).
  • LG Paderborn, 16.10.2017 - 5 T 293/17

    Erhebliche Fluchtgefahr als Voraussetzung der Anordnung der Überstellungshaft

    Auszug aus LG Paderborn, 20.11.2017 - 5 T 319/17
    Auf die Beschwerde hat die Kammer durch Beschluss vom 16.10.2017, 5 T 293/17, festgestellt, dass die gegen den Betroffenen durch Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 06.09.2017 (Az. 11 XIV (B) 177/17) verlängerte Rücküberstellungshaft diesen im Zeitraum vom 06.09.2017 - 13.10.2017 in seinen Rechten verletzt hat.
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