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   LG Paderborn, 22.02.2021 - 3 O 322/20   

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LG Paderborn, 22.02.2021 - 3 O 322/20 (https://dejure.org/2021,11591)
LG Paderborn, Entscheidung vom 22.02.2021 - 3 O 322/20 (https://dejure.org/2021,11591)
LG Paderborn, Entscheidung vom 22. Februar 2021 - 3 O 322/20 (https://dejure.org/2021,11591)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Berlin, 24.02.2021 - 23 O 187/20

    Klage einer Berliner Gaststätte gegen den Versicherer aufgrund von

    Auszug aus LG Paderborn, 22.02.2021 - 3 O 322/20
    Ziffer 3.4 BBSG 12 stellt damit erkennbar eine nähere Konkretisierung bzw. eine inhaltliche Definition des gewährten Versicherungsschutzes im Sinne einer primären Risikobeschreibung dar (vgl. LG Berlin, Urteil vom 24.02.2021 - 23 O 187/20, BeckRS 2021, 2454 - m.w.N.) und - abgesehen von der Ausnahme für humane spongiforme Enzephalopathien - keinen Risikoausschluss.
  • BGH, 18.11.2020 - IV ZR 217/19

    D&O-Versicherer muss für Schäden nach § 64 GmbHG eintreten

    Auszug aus LG Paderborn, 22.02.2021 - 3 O 322/20
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit auch auf seine Interessen an (st. Rspr. des BGH, vgl. Urteil vom 18.11.2020 - IV ZR 217/19, Rn. 11, "juris" m.w.N.).
  • LG Hamburg, 04.11.2020 - 412 HKO 91/20

    Coronapandemie: Betriebsschließungsversicherung muss zahlen

    Auszug aus LG Paderborn, 22.02.2021 - 3 O 322/20
    Die Gegenansicht (z.B. LG Hamburg, Urteil vom 04.11.2020 - 412 HKO 91/20, juris Rn. 49; Armbrüster, a.a.O., Rn. 13) lässt bei ihrem abweichenden Verständnis Grundregeln der deutschen Sprache unbeachtet.
  • BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 5/09

    Beförderungsbedingungen unwirksam, die den Flugschein bei Abweichung von der

    Auszug aus LG Paderborn, 22.02.2021 - 3 O 322/20
    Denn als primäre Risikobeschreibung (Leistungsbeschreibung) käme eine Unwirksamkeit der Klausel gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB wegen § 307 Abs. 3 S. 1 BGB nur dann in Betracht, wenn durch sie nicht lediglich Art und Umfang der geschuldeten Leistung festgelegt würde, sondern wenn das Hauptleistungsversprechen abweichend vom Gesetz oder von der nach Treu und Glauben geschuldeten Leistung verändert, ausgestaltet oder modifiziert würde (BGH, Urteil vom 29.04.2010 - Xa ZR 5/09, juris Rn. 20).
  • BGH, 20.11.2019 - IV ZR 159/18

    Beurteilung der Formulierung "erhöhte" Kraftanstrengung in Ziffer 1.4 der

    Auszug aus LG Paderborn, 22.02.2021 - 3 O 322/20
    Dazu gehört nicht nur, dass die einzelne Regelung für sich genommen verständlich ist; sie muss auch im Kontext mit dem übrigen Klauselwerk verständlich sein und die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen für einen durchschnittlichen Vertragspartner so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.2019 - IV ZR 159/18, juris Rn. 7).
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