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   LG Paderborn, 22.08.2016 - 01 KLs 3/16   

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https://dejure.org/2016,48137
LG Paderborn, 22.08.2016 - 01 KLs 3/16 (https://dejure.org/2016,48137)
LG Paderborn, Entscheidung vom 22.08.2016 - 01 KLs 3/16 (https://dejure.org/2016,48137)
LG Paderborn, Entscheidung vom 22. August 2016 - 01 KLs 3/16 (https://dejure.org/2016,48137)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • nw.de (Pressebericht, 22.08.2016)

    Scheunenmord: Gericht erkennt auf Totschlag

Sonstiges

  • archive.is (Videobericht, 15.09.2016)

    Der Junge, der seinen besten Freund erschlug

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15

    BGH hebt auf die Revision der Eltern des Opfers das Urteil im "Scheunenmord"-Fall

    Auszug aus LG Paderborn, 22.08.2016 - 1 KLs 3/16
    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 03.12.2015 (4 StR 223/15) wie folgt entschieden:.

    Vielmehr ist insoweit nach der Rechtsprechung des BGH ein endgültiger Rechtsverlust eingetreten, da der Angeklagte sein Widerspruchsrecht im ersten Rechtszug nicht innerhalb der insoweit maßgeblichen Frist ausgeübt hat (vgl. BGH vom 09.11.2005, 1 StR 447/05, zitiert nach Juris), was sich aus den diesbezüglichen Ausführungen des BGH im Urteil vom 03.12.2015, 4 StR 223/15, S. 11 f. ergibt.

    Eine Tötung zur Verdeckung einer anderen Straftat kommt schon deshalb von vornherein nicht in Betracht, da das Tatgeschehen nach den Grundsätzen des Urteils des BGH vom 03.12.2015, 4 StR 223/15, S. 8 ff. als eine einheitliche Tat zu werten ist.

    Denn die diesbezügliche Entscheidung und die Feststellungen hierzu sind vom BGH mit Urteil vom 03.12.2015, Az.: 4 StR 223/15 aufrechterhalten worden, sodass ein entsprechender Titel besteht und die diesbezügliche Entscheidung nicht Gegenstand des vorliegenden Urteils ist.

  • LG Paderborn, 15.01.2015 - 5 KLs 10 Js 152/14

    Mann schnitt Freund nach Streit die Kehle durch

    Auszug aus LG Paderborn, 22.08.2016 - 1 KLs 3/16
    Durch Urteil der 5. großen Strafkammer - große Jugendkammer - des Landgerichts Paderborn vom 15.01.2015, 5 KLs-10 Js 152/14 kap.-58/14 ist der Angeklagte wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen Totschlags zu einer einheitlichen Jugendstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden.

    In Bezug auf den von den Nebenklägern in der Hauptverhandlung am 22.08.2016 gestellten Adhäsionsantrag bedurfte es keiner Feststellung, dass die von der 5. Strafkammer des Landgerichts Paderborn im Urteil vom 15.01.2015, 5 KLs - 10 Js 152/14 kap - 58/14 tenorierte Adhäsionsentscheidung aufrechterhalten bleibt.

    Denn der Antrag erscheint unbegründet, da die zugrundeliegenden Bewirtungskosten in Höhe von 2.804,40 Euro bereits in dem durch Urteil des Landgerichts Paderborn im Urteil vom 15.01.2015, 5 KLs - 10 Js 152/14 kap - 58/14 tenorierten Anspruch von 13.903,17 Euro enthalten sind, was der vormalige Nebenklägervertreter mit Schriftsatz vom 13.01.2015 klargestellt und den diesbezüglich vormals gestellten Antrag zurückgenommen hatte.

  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96

    Opfer - Tötungsdelikt - Offene Auseinandersetzung - Arglosigkeit - Ende der

    Auszug aus LG Paderborn, 22.08.2016 - 1 KLs 3/16
    Erforderlich für die Beseitigung der Arglosigkeit ist auch bei einem vorhergehenden Streit, dass das Opfer mit einem tätlichen Angriff rechnet (vgl. BGH, Urteil vom 30.05.1996, 4 StR 150/96, zitiert nach Juris m.w.N.).

    Befürchtet aber das Opfer wie hier einen Angriff auf seine körperliche Unversehrtheit, so wird das Vorgehen des Täters nicht dadurch heimtückisch, dass dem Opfer die Intensität der Gefahr nicht bewusst wird und es sich nicht gerade eines Angriffs auf sein Leben versieht (vgl. BGH, Urt. v. 30.05.1996, a.a.O. m.w.N.).

  • BGH, 09.11.2005 - 1 StR 447/05

    Widerspruchslösung: Bindung an den unterlassenen oder verspäteten Widerspruch bei

    Auszug aus LG Paderborn, 22.08.2016 - 1 KLs 3/16
    Vielmehr ist insoweit nach der Rechtsprechung des BGH ein endgültiger Rechtsverlust eingetreten, da der Angeklagte sein Widerspruchsrecht im ersten Rechtszug nicht innerhalb der insoweit maßgeblichen Frist ausgeübt hat (vgl. BGH vom 09.11.2005, 1 StR 447/05, zitiert nach Juris), was sich aus den diesbezüglichen Ausführungen des BGH im Urteil vom 03.12.2015, 4 StR 223/15, S. 11 f. ergibt.
  • BGH, 01.03.2012 - 3 StR 425/11

    Totschlag (minder schwerer Fall; schwere Beleidigung; eigene Schuld); Mord

    Auszug aus LG Paderborn, 22.08.2016 - 1 KLs 3/16
    Arg- und Wehrlosigkeit können zwar auch dann gegeben sein, wenn der Täter das Opfer zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz angreift, dann aber unter bewusster Ausnutzung des Überraschungseffekts unmittelbar zur Tötung übergeht und es dem Opfer in Folge des überraschenden Angriffs nicht möglich ist, sich erfolgversprechend zur Wehr zu setzen (vgl. BGH, Urteil vom 01.03.2012, 3 StR 425/11 m.w.N.).
  • BGH, 25.11.2015 - 1 StR 349/15

    Anstiftung zur Körperverletzung mit Todesfolge (kein Ausschluss durch

    Auszug aus LG Paderborn, 22.08.2016 - 1 KLs 3/16
    Wesentlich ist, dass der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer in Folge der Arglosigkeit hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (vgl. z.B. BGH, Urt. V. 25.11.2015, 1 StR 349/15, zitiert nach juris m.w.N.).
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