Rechtsprechung
LG Paderborn, 22.11.2019 - 2 O 152/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- RA Kotz
Tierhalterhaftung - Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Tritt durch Pferd
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Hufschmied vom Pferd getreten: Wer haftet?
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 22.11.2019 - 2 O 152/19
- OLG Hamm, 04.01.2021 - 7 U 9/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82
Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen …
Auszug aus LG Paderborn, 22.11.2019 - 2 O 152/19
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine Feststellungsklage insgesamt zulässig und dem Kläger die Erhebung einer grundsätzlich vorrangigen Leistungsklage nicht zumutbar, wenn sich der anspruchsbegründende Sachverhalt zur Zeit der Klageerhebung noch in der Fortentwicklung befindet, und zwar selbst dann, wenn der Anspruch zu dieser Zeit bereits jedenfalls teilweise beziffert werden könnte (vgl. Zöller/Greger, ZPO, § 256 Rn. 7a mit Verweis auf BGH NJW 1984, 1552). - BGH, 30.04.2013 - VI ZR 13/12
(Tierhalterhaftung: Unfall beim Reiten eines Pferdes ohne Einverständnis des …
Auszug aus LG Paderborn, 22.11.2019 - 2 O 152/19
Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass unter dem Gesichtspunkt des "Handelns auf eigene Gefahr" oder der "bewussten Risikoübernahme" die Haftung eines Tierhalters nach Abwägung aller Umstände entfallen kann, wenn der Verletzte bewusst ungewöhnliche Risiken übernimmt, also solche, die über die gewöhnliche mit einem Tier dieser Art und seiner üblichen Nutzung verbundenen Risiken hinausgehen und sich gerade dieses Risiko auswirkt (…vgl. Palandt/Sprau, BGB, § 833 Rn. 8 u.a. mit Verweis auf BGH, Urteil vom 30. April 2013, VI ZR 13/12, zit nach juris).