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LG Paderborn, 24.04.2023 - 3 O 414/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Nachweis der Sicherstellung der Wiederherstellung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Köln, 29.06.2010 - 9 U 136/08
Anforderungen an die Verwendungssicherstellung i.S. von § 15 Nr. 4 H.A. VGB 2000
Auszug aus LG Paderborn, 24.04.2023 - 3 O 414/22
Der Abschluss eines Bauvertrags mit einem leistungsfähigen Unternehmer genügt zum Nachweis einer fristgerechten Sicherstellung jedenfalls dann, wenn die Möglichkeit einer Rückgängigmachung des Vertrags nur eine fernliegende ist (vgl. OLG Köln, Urt. v. 29.06.2010, Az. 9 U 136/08). - OLG Hamm, 31.05.2021 - 20 U 63/21
Entschädigungsleistungen aus einer Gebäudeversicherung wegen eines …
Auszug aus LG Paderborn, 24.04.2023 - 3 O 414/22
Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem die dagegen gerichtete Berufung aufgrund Hinweisbeschlusses des Oberlandesgerichts Hamm vom 31.05.2021 (Az. I-20 U 63/21) zurückgenommen wurde. - OLG Zweibrücken, 16.07.2018 - 1 U 174/16
Versicherungsvertrag: Voraussetzungen für die strenge Wiederherstellungsklausel
Auszug aus LG Paderborn, 24.04.2023 - 3 O 414/22
Selbst die "Ausführungsplanung", d. h. "Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösung" wurde unter einen Vorbehalt gestellt, womit eine hinreichende Konkretisierung im Sinne der bestimmungsgemäßen Verwendung der Entschädigung nicht vorgenommen werden kann (vgl. OLG Zweibrücken, Urt. v. 16.07.2018, Az. 1 U 174/16). - OLG Hamm, 12.02.2016 - 20 U 126/15
Eintrittspflicht der Gebäudeversicherung hinsichtlich der Wiederherstellung eines …
Auszug aus LG Paderborn, 24.04.2023 - 3 O 414/22
Es bedarf diesbezüglich Vorkehrungen, die - auch wenn sie keine restlose Sicherheit garantieren - jedenfalls keine vernünftigen Zweifel an der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung aufkommen lassen, um Manipulationen möglichst auszuschließen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 12.02.2016, Az. 20 U 126/15 m. w. N.). - BGH, 20.04.2016 - IV ZR 415/14
Wohngebäudeversicherung: Auslegung der strengen Wiederherstellungsklausel in der …
Auszug aus LG Paderborn, 24.04.2023 - 3 O 414/22
Solche unerwünschten Vermögensvorteile können auch darin bestehen, dass der Versicherungsnehmer zwar bereit ist, die durch eine Erweiterung oder wesentliche Veränderung des Neubaus gegenüber dem Vorgängergebäude entstehenden Mehrkosten selbst zu tragen, im Übrigen aber auf die Neuwertentschädigung für das abgebrannte Gebäude bei der Finanzierung des neuen Bauvorhabens zurückgreifen kann (vgl. BGH NJW 2016, 2959).