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   LG Paderborn, 28.01.2015 - 4 O 231/14   

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https://dejure.org/2015,52162
LG Paderborn, 28.01.2015 - 4 O 231/14 (https://dejure.org/2015,52162)
LG Paderborn, Entscheidung vom 28.01.2015 - 4 O 231/14 (https://dejure.org/2015,52162)
LG Paderborn, Entscheidung vom 28. Januar 2015 - 4 O 231/14 (https://dejure.org/2015,52162)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückabwicklung zweier Darlehensverträge nach Erklärung des Widerrufs bei Geltendmachung einer fehlerhaften Belehrung über das Widerrufsrecht; Anforderungen an die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über den Beginn des Laufs der Widerrufsfrist in der ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer

    Auszug aus LG Paderborn, 28.01.2015 - 4 O 231/14
    Diese Regelung greift ein, wenn die verwendete Belehrung dem Muster inhaltlich und in seiner äußeren Gestaltung vollständig entspricht (BGH, Urteil vom 18.03.2014, II ZR 109/13, Tz. 15 - zitiert nach juris).

    Andererseits entfällt die Gesetzlichkeitsfiktion bei inhaltlichen Änderungen, mögen sie auch vermeintlich unbedeutend sein (BGH, Urteil vom 18.03.2014, II ZR 109/13, Tz.18 - zitiert nach juris).

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Paderborn, 28.01.2015 - 4 O 231/14
    Bei Banken ist zu vermuten, dass diese aus jeder einzelnen Rate Nutzungen in Höhe des Verzugszinses des § 288 Abs. 1 S. 2 BGB gezogen haben (BGH Urteil vom 10.03.2009 - Az. XI ZR 33/08 - juris).

    Zwar spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Bank Nutzungen im Wert der üblichen Verzugszinsen gezogen hat, die sie als Nutzungsersatz herausgeben muss (BGH, WM 2009, 932, 935).

  • BGH, 28.10.2003 - XI ZR 263/02

    Umfang einer Sicherungsvereinbarung; Sicherung von Ansprüchen des Kreditgebers

    Auszug aus LG Paderborn, 28.01.2015 - 4 O 231/14
    Die Zug-um-Zug Leistung ergibt sich daraus, dass die Sicherheiten auch die Erfüllung der Rückabwicklungsansprüche besichern (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2003 - XI ZR 263/02 -, juris).
  • BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 103/10

    Bestellung einer Einbauküche im Haustürgeschäft: Anforderungen an die

    Auszug aus LG Paderborn, 28.01.2015 - 4 O 231/14
    Die in der Belehrung verwendete Formulierung "die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" informiert einen Verbraucher nicht richtig über den maßgeblichen Beginn der Widerrufsfrist und die zeitlichen Grenzen des Widerrufsrechts, weil sie nicht umfassend und zudem irreführend ist; die Verwendung des Wortes "frühestens" ermöglicht es dem Verbraucher nicht, den Fristbeginn ohne weiteres zu erkennen (BGH, Urteil vom 02.02.2011, VIII ZR 103/10, Tz.14 - zitiert nach juris).
  • BGH, 20.11.2012 - II ZR 264/10

    Widerruf einer treuhandvermittelten Fondsbeteiligung: Wirksamkeit der verwendeten

    Auszug aus LG Paderborn, 28.01.2015 - 4 O 231/14
    So ist eine inhaltliche Anpassung des Musters an die gesetzliche Regelung zu Gunsten des Verbrauchers für unschädlich gehalten worden (BGH, Beschluss vom 20.11.2012, II ZR 264/10, Tz. 6 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 19.11.2012 - 31 U 97/12

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherdarlehensvertrag

    Auszug aus LG Paderborn, 28.01.2015 - 4 O 231/14
    Dabei steht nicht jede - sei sie auch noch so unbedeutende - textliche Abweichung vom Muster der Gesetzlichkeitsfiktion entgegen (so aber wohl OLG Hamm, Urteil vom 19. November 2012, 31 U 97/12, Tz. 78 - zitiert nach juris).
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