Rechtsprechung
   LG Paderborn, 29.09.2021 - 3 O 126/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,68510
LG Paderborn, 29.09.2021 - 3 O 126/21 (https://dejure.org/2021,68510)
LG Paderborn, Entscheidung vom 29.09.2021 - 3 O 126/21 (https://dejure.org/2021,68510)
LG Paderborn, Entscheidung vom 29. September 2021 - 3 O 126/21 (https://dejure.org/2021,68510)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,68510) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.01.2018 - V ZR 256/16

    Umfassen des Haftungsausschlusses für Sachmängel auch die nach den öffentlichen

    Auszug aus LG Paderborn, 29.09.2021 - 3 O 126/21
    Nachdem der Zustand des Gäste-WCs keinen Eingang in den notariellen Kaufvertrag gefunden hat, haben die Parteien diesbezüglich keine Beschaffenheit im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB vereinbart (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2018 - V ZR 256/16 -, Rn. 8, juris; BGH, Urteil vom 09. Februar 2018 - V ZR 274/16 -, Rn. 7, juris).

    Zwar gehören zur Beschaffenheit nach § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB gemäß § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB auch solche Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder seines Gehilfen erwarten durfte (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2018 - V ZR 256/16 -, Rn. 10, juris; BGH, Urteil vom 22. April 2016 - V ZR 23/15 -, Rn. 7, juris).

    Ob diese Angabe Eingang in den Kaufvertrag gefunden hat, ist dabei unerheblich (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2018 - V ZR 256/16 -, Rn. 10, juris).

  • BGH, 22.04.2016 - V ZR 23/15

    Grundstückskaufvertrag: Umfang des vereinbarten Haftungsausschlusses für

    Auszug aus LG Paderborn, 29.09.2021 - 3 O 126/21
    Zwar gehören zur Beschaffenheit nach § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB gemäß § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB auch solche Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder seines Gehilfen erwarten durfte (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2018 - V ZR 256/16 -, Rn. 10, juris; BGH, Urteil vom 22. April 2016 - V ZR 23/15 -, Rn. 7, juris).

    Die Kenntnis muss festgestellt werden; sie kann nicht durch wertende Überlegungen ersetzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2016 - V ZR 23/15 -, Rn. 21, juris).

  • BGH, 12.11.2010 - V ZR 181/09

    Grundstückskaufvertrag mit Haftungsausschluss: Darlegungs- und Beweislast für den

    Auszug aus LG Paderborn, 29.09.2021 - 3 O 126/21
    Die grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen sämtlicher Umstände, die den Arglisttatbestand ausfüllen, tragenden Kläger (vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. November 2010 - V ZR 181/09 -, BGHZ 188, 43-50, Rn. 12, juris) haben unter Berücksichtigung vorstehender Voraussetzungen den Nachweis einer arglistigen Täuschung nicht zu führen vermocht.
  • BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95

    Anforderungen an Arglist

    Auszug aus LG Paderborn, 29.09.2021 - 3 O 126/21
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch eine solche Verhaltensweise, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens oder Inkaufnehmens" reduziert ist und mit der kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, Urteil vom 22. November 1996 - V ZR 196/95 -, Rn. 7, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 16. September 2014 - 3 U 438/14 -, Rn. 31, juris).
  • OLG Koblenz, 16.09.2014 - 3 U 438/14

    Gewährleistung beim Grundstückskauf: Ausschluss der Sachmängelgewährleistung und

    Auszug aus LG Paderborn, 29.09.2021 - 3 O 126/21
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch eine solche Verhaltensweise, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens oder Inkaufnehmens" reduziert ist und mit der kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, Urteil vom 22. November 1996 - V ZR 196/95 -, Rn. 7, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 16. September 2014 - 3 U 438/14 -, Rn. 31, juris).
  • BGH, 26.04.2017 - VIII ZR 80/16

    Sachmängelhaftung bei Kaufvertrag: Eignung der Kaufsache für die nach dem Vertrag

    Auszug aus LG Paderborn, 29.09.2021 - 3 O 126/21
    Die Eignung einer Sache zur gewöhnlichen Verwendung ist beispielsweise gemindert oder aufgehoben, wenn mit der üblichen Nutzung des Kaufobjekts erhebliche Gesundheitsgefahren oder das Risiko eines großen wirtschaftlichen Schadens verbunden sind (BGH, Urteil vom 26. April 2017 - VIII ZR 80/16 -, Rn. 18, juris).
  • BGH, 23.11.1994 - VIII ZR 133/93

    Wandelung des Kaufvertrages über einen Bagger mangels Standfestigkeit - Minderung

    Auszug aus LG Paderborn, 29.09.2021 - 3 O 126/21
    Vielmehr ist eine Willenseinigung beider Vertragsteile dahin erforderlich, dass die Kaufsache zu einem bestimmten Zweck geeignet sei oder bestimmte Eigenschaften besitzen müsse, wobei allerdings der beiden Teilen bekannte Verwendungszweck bzw. die betreffende Eigenschaft auch stillschweigend im Sinne einer solchen Willenseinigung zur Vertragsgrundlage gemacht werden kann (so BGH, Urteil vom 23. November 1994 - VIII ZR 133/93 -, Rn. 12, juris).
  • OLG Karlsruhe, 18.06.2014 - 9 U 184/10

    Grundstückskaufvertrag: Haftung des Verkäufers für unzureichende Beheizbarkeit

    Auszug aus LG Paderborn, 29.09.2021 - 3 O 126/21
    Ein solches dürfte dann gegeben sein, wenn sich in den zum längeren Aufenthalt dienenden Räumen eine Temperatur von durchschnittlich 20 Grad erreichen lässt (so ähnlich: OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Juni 2014 - 9 U 184/10 -, Rn. 23, juris).
  • BGH, 09.02.2018 - V ZR 274/16

    Annahme eines Sachmangels wegen des Fehlens einer Eigenschaft der Kaufsache

    Auszug aus LG Paderborn, 29.09.2021 - 3 O 126/21
    Nachdem der Zustand des Gäste-WCs keinen Eingang in den notariellen Kaufvertrag gefunden hat, haben die Parteien diesbezüglich keine Beschaffenheit im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB vereinbart (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2018 - V ZR 256/16 -, Rn. 8, juris; BGH, Urteil vom 09. Februar 2018 - V ZR 274/16 -, Rn. 7, juris).
  • BGH, 20.03.2019 - VIII ZR 213/18

    Kaufvertrag über eine industrielle Verpackungsmaschine: Eignung der Sache für die

    Auszug aus LG Paderborn, 29.09.2021 - 3 O 126/21
    Der vom Vertrag vorausgesetzte Verwendung kommt letztlich nur dann eine eigenständige Bedeutung zu, wenn die Parteien nach dem Vertrag eine andere als die gewöhnliche Verwendung vorausgesetzt haben (BGH, Urteil vom 20. März 2019 - VIII ZR 213/18 -, Rn. 26, juris); dafür ist vorliegend nichts ersichtlich.
  • OLG Hamm, 21.02.2008 - 22 U 145/07

    Arglistige Täuschung wegen verschwiegener fehlender Baugenehmigung - Angaben "ins

  • BGH, 12.03.2021 - V ZR 33/19

    "Fiktive" Mängelbeseitigungskosten können im Kaufrecht weiterhin verlangt werden

  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17

    Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur

  • OLG Stuttgart, 10.11.2023 - 3 U 23/23

    Reisevertrag; Motorradreise; Obhuts- und Fürsorgepflicht; Reisemangel;

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 13.01.2023, Az. 3 O 126/21, wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 13.01.2023, Aktenzeichen 3 O 126/21 aufzuheben und die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an sie 112.164,09 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 17.04.2020 sowie als Nebenforderung außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 2.480,44 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.03.2021 zu zahlen.

  • OLG Hamm, 19.12.2022 - 22 U 211/21

    Grundstückskaufvertrag; Arglist; Kostenquote; Kosten der Beweisaufnahme

    Auf die Berufung der Kläger wird das am 29.09.2021 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn (Az. 3 O 126/21) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht