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LG Passau, 01.06.1990 - 1 Qs 103/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88
Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines …
Auszug aus LG Passau, 01.06.1990 - 1 Qs 103/90
abführungsvertrag (vgl. BGHZ 105, 324 [= MlttBayNot 1989, 33 = DNotZ 1989, 102 ]) hat regelmäßig einen bestimmten Geldwert zum Gegenstand. - LG Darmstadt, 18.03.1988 - 9 Qs 1188/87
Auszug aus LG Passau, 01.06.1990 - 1 Qs 103/90
Dieses Vertrauensverhältnis wird auch nicht dadurch berührt, daß - in der Fortführung der These des LG Braunschweig, beschlagnahmefreie Gegenstände könnten nur insgesamt solche sein, die innerhalb des Vertrauensverhältnisses entstanden seien, d.h. erst durch das geschützte Vertrauensverhältnis hervorgebracht worden sein (LG Darmstadt, NStZ 88, 286 ) - aufgrund objektiver Umstände die fraglichen Unterlagen außerhalb eines derartigen Vertrauensverhätnisses zwischen der Beschuldigten und dem Notar stehen würden. - BayObLG, 23.09.1987 - BReg. 3 Z 82/87
Beurkundung der Aufhebung der Zugewinngemeinschaft und der Art und Höhe des …
Auszug aus LG Passau, 01.06.1990 - 1 Qs 103/90
Damit ist der Gegenstand des Notarkostenbeschwerdeverfahrens auf den zutreffenden Geschäftswert für die nach §§ 141, 47 Satz 1 Halbs. 1 KostG berechnete Gebühr beschränkt worden (vgl. BayObLGZ 1987, 341 f. [= MittBayNot 1987, 274 ]; 1989, 368/371 [= MittBayNot 1990, 61]). - BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 3 Z 111/89
Gegenstandsgleichheit mehrerer in einer Urkunde niedergelegten …
Auszug aus LG Passau, 01.06.1990 - 1 Qs 103/90
Damit ist der Gegenstand des Notarkostenbeschwerdeverfahrens auf den zutreffenden Geschäftswert für die nach §§ 141, 47 Satz 1 Halbs. 1 KostG berechnete Gebühr beschränkt worden (vgl. BayObLGZ 1987, 341 f. [= MittBayNot 1987, 274 ]; 1989, 368/371 [= MittBayNot 1990, 61]).
- LG Ingolstadt, 29.05.1990 - 1 T 209/90
Recht des Vermögenspflegers zur Einsicht in einen vor Errichtung der Pflegschaft …
(Leitsatz nicht amtlich) LG Passau, Beschluß vom 1.6.1990 = 1 Qs 103/90 - mitgeteilt von Notar Dr. Anton Huber, Vilshofen Aus dem Tatbestand: Aufgrund der Anzeige des Herrn Bernd F. führt die Staatsanwalt.