Rechtsprechung
LG Passau, 06.04.2021 - 2 T 75/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BeurkG § 4, § 53; BNotO § 14 Abs. 1, Abs. 3, § 15 Abs. 2; BGB § 138, § 311b
Zum Prüfungsumfang des Notars im Rahmen des § 53 BeurkG bei Einwendungen gegen die Wirksamkeit des Vertrags
Verfahrensgang
- LG Passau, 06.04.2021 - 2 T 75/20
- BGH, 09.12.2021 - V ZB 25/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.09.2019 - V ZB 119/18
Amtspflichten des Notars im Rahmen der Vollziehung beurkundeter …
Auszug aus LG Passau, 06.04.2021 - 2 T 75/20
Jedoch müsste die Unwirksamkeit für den Notar "ohne jeden vernünftigen Zweifel" erkennbar sein (BGH Beschluss vom 19.09.2019 - V ZB 119/18).Gemäß Beschluss des BGH vom 19.09.2019 - V ZB 119/18 - verstößt der Notar, der seiner Amtspflicht zur Einreichung vollzugsreifer Urkunden gemäß § 53 BeurkG nachkommt, auch dann nicht gegen seine Pflicht zu unabhängiger und unparteiischer Betreuung aus §§ 14 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 S. 2 BNotO, wenn ein Beteiligter die Wirksamkeit der zu vollziehenden Erklärung bestreitet.
- BGH, 10.02.2012 - V ZR 51/11
Sittenwidriges Rechtsgeschäft: Berücksichtigung nachträglicher Änderungen bei der …
Auszug aus LG Passau, 06.04.2021 - 2 T 75/20
Die Beschwerdeführerin bezog sich hierauf auf das Urteil des BGH vom 10.02.2012, Az. V ZR 51/11.