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LG Passau, 08.11.2005 - 2 T 207/05 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
BNotO § 18; BeurkG § 51 Abs. 1 Nr. 1
Keine Berechtigung des Betreuers auf Testamentsabschrift - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Notare Bayern , S. 71 (Leitsatz und Auszüge)
§ 18 BNotO; § 51 Abs. 1 Nr. 1 BeurkG
Keine Berechtigung des Betreuers auf Testamentsabschrift
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus LG Passau, 08.11.2005 - 2 T 207/05
a) Die Verschwiegenheitspflicht des § 18 Abs. 1 BNotO dient dem Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts ( BVerfGE 65, 1 ) als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Beteiligten und besteht zunächst gegenüber allen, die an der konkreten Angelegenheit nicht beteiligt sind (…Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 5. Aufl., § 18 Rdnr. 22).