Rechtsprechung
   LG Passau, 28.02.2012 - 2 T 22/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,16799
LG Passau, 28.02.2012 - 2 T 22/12 (https://dejure.org/2012,16799)
LG Passau, Entscheidung vom 28.02.2012 - 2 T 22/12 (https://dejure.org/2012,16799)
LG Passau, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - 2 T 22/12 (https://dejure.org/2012,16799)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,16799) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 97
    Zubehöreigenschaft einer Photovoltaikanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Erbengemeinschaft durch Zwangsversteigerung des Grundbesitzes bei Ermittlung und Festsetzung des Verkehrswertes

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 97; ZVG § 74a Abs 5 Satz 1
    Zubehöreigenschaft einer Photovoltaikanlage (Aufdachanlage)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Photovoltaikanlagen sind Grundstückszubehör!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Zubehöreigenschaft einer Photovoltaikanlage

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2012, 401
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.03.1956 - IV ZR 301/55

    Hochfrequenzgeräte - § 93, § 947 Abs. 2, § 950 BGB, Einbau serienmäßig

    Auszug aus LG Passau, 28.02.2012 - 2 T 22/12
    Maßgeblich für die Beurteilung, ob es sich um einen Bestandteil, eine selbständige Sache innerhalb einer Sachgesamtheit oder um ein Zubehörstück handelt, sind die Verkehrsauffassung sowie die natürliche Betrachtung unter Zugrundelegung eines technisch-wirtschaftlichen Standpunktes (BGH 20, 154).
  • BGH, 02.11.1982 - VI ZR 131/81

    Kraftfahrzeugpark - § 97 BGB, Kraftfahrzeugpark ist nicht Zubehör des

    Auszug aus LG Passau, 28.02.2012 - 2 T 22/12
    Wird aber ein Grundstück in verschiedener Weise genutzt (beispielweise als Wohn- und Geschäftshaus), kann es für jeden Nutzungszweck unterschiedliches Zubehör haben (BGH 85, 234/37), Das Zubehör dient dem Zweck der Hauptsache, wenn es deren zweckentsprechende Verwendung ermöglicht oder fördert.
  • OLG Nürnberg, 10.10.2016 - 14 U 1168/15

    Zur rechtlichen Einordnung einer Aufdachsolaranlange bezüglich eines Grundstücks

    Dementsprechend werden Aufdachphotovoltaikanlagen in der Regel nicht als wesentlicher Bestandteil angesehen (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.09.2012 - 12 W 230/12, juris Rn. 4; LG Passau, Beschluss vom 28.02.2012 - 2 T 22/12, juris Rn. 10; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.02.2011 - 6 K 2607/08, juris Rn. 27; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.09.2011 - 6 K 1963/11, juris Rn. 24; Fischer/Klindworth in Nobbe, Kommentar zum Kreditrecht, 2. Auflage 2012, §§ 929-930 Rn. 162 f.; Kappler, ZfIR 2012, 264, 266; Welsch/Woinar, NotBZ 2014, 161, 163).

    (3) Der Senat teilt aber nicht die in der bisherigen Rechtsprechung und in der Literatur vertretene Auffassung, sogenannte Aufdachsolaranlagen seien Zubehör auch dann, wenn sie ohne größeren Aufwand vom Gebäude getrennt und andernorts wieder installiert werden können und wenn der erzeugte Strom nicht für das Gebäude selbst verwendet wird (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.09.2012 - 12 W 230/12, juris Rn. 5; LG Passau, Beschluss vom 28.02.2012 - 2 T 22/12, juris Rn. 8 ff.; Schmidt in: Erman, BGB, 14. Auflage 2014, § 97 Rn. 23; Fritzsche in: Beck'scher Online-Kommentar BGB, Bamberger/Roth, 40. Edition, Stand: 01.08.2016, § 97 Rn. 18; Goldbach, ZfIR 2014, 37, 38 und ZfIR 2014, 787, 788; Stöber, ZVG, 6. Auflage 2016, § 20 Rn. 3, der die Frage jedoch "nicht [für] sicher geklärt" hält; Stresemann in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2015, § 97 Rn. 33; Vieweg in: Herberger/Martinek/Rüßmann, u. a., jurisPK-BGB, 7. Auflage 2014, § 97 Rn. 24; a. A. Welsch/Woinar, NotBZ 2014, 161, 163: Einordnung als einfacher Bestandteil oder als schlichte bewegliche Sache, wenn der erzeugte Strom ausschließlich in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, ähnlich auch Stresemann a. a. O. FN 118; nach Fischer/Klindworth in Nobbe, Kommentar zum Kreditrecht, 2. Auflage 2012, §§ 929-930 Rn. 163 sollen abhängig vom Ausmaß des Eingriffs in die Substanz des bestehenden Daches und einer durch den Wiederabbau erfolgenden Zerstörung die Umstände des Einzelfalls entscheidend sein).

    Dass ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück bereits nach seiner objektiven Beschaffenheit, etwa nach der Ausrichtung des Dachs des Wohngebäudes, dauerhaft für den gewerblichen Betrieb der Solarstromerzeugung eingerichtet sein kann (so aber LG Passau, Beschluss vom 28.02.2012 - 2 T 22/12, juris Rn. 14), vermag der Senat nicht zu erkennen.

  • LG Heilbronn, 03.03.2014 - 1 T 20/14

    Photovoltaikanlage ist weder Grundstücksbestandteil noch -zubehör!

    Dies ist vorliegend der Fall, da hier die Betreiber der Photovoltaikanlage - anders als im vom Landgericht Passau in RPfleger 2012, 401 entschiedenen Fall - und die Grundstückseigentümer nicht identisch sind, sondern der Grundstückseigentümer hier lediglich die Dachfläche des Gebäudes den Betreibern der Photovoltaikanlage vermietet hat und dieser Mietvertrag beiderseits kündbar ist, für die Betreiber sogar jederzeit.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Landgerichts Passau vom 28.02.2012 (RPfleger 2012, 401).

  • LG Saarbrücken, 02.12.2016 - 10 S 42/16

    Zwangsverwaltung: Erfassung der Einspeisevergütung aus dem Betrieb einer

    Die entsprechende Einordnung wird durch die zitierte Rechtsprechung (LG Passau, Beschluss vom 28. Februar 2012, 2 T 22/12, Rpfleger 2012, 401 f.; LG Heilbronn, Beschluss vom 3. März 2014, 1 T 20/14, ZflR 2014, 786 f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.09.2012,12 W 230/12, JurBüro 2013, 96) bestätigt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht