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LG Potsdam, 01.06.2018 - 6 O 382/17 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 6 S 12.17
(Kein) Anordnungsgrund zur Erlangung von Informationen über den Zeitpunkt der …
Auszug aus LG Potsdam, 01.06.2018 - 6 O 382/17
Angesichts insbesondere der seit Jahren dauerhaft sinkenden Telekommunikationskosten ist eine höhere Pauschale nicht angemessen (vgl. LG Potsdam, Urteil vom 6. September 2017, 6 S 12/17). - AG Bonn, 12.08.1997 - 15 C 119/97
- BGH, 25.10.2007 - III ZR 91/07
Rechtsfolgen der Übersendung einer Rechnung mit einseitiger Bestimmung des …
Auszug aus LG Potsdam, 01.06.2018 - 6 O 382/17
Für § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB genügt die einseitige Fristsetzung durch den Gläubiger ebenso wenig wie die Angabe eines Zahlungsziels die Voraussetzungen des § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB erfüllt (vgl. nur Palandt/Grüneberg, § 286 BGB Rdnr. 22 f unter Hinweis auf BGH NJW 2008, 50).