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   LG Potsdam, 01.06.2018 - 6 O 422/16   

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LG Potsdam, 01.06.2018 - 6 O 422/16 (https://dejure.org/2018,38960)
LG Potsdam, Entscheidung vom 01.06.2018 - 6 O 422/16 (https://dejure.org/2018,38960)
LG Potsdam, Entscheidung vom 01. Juni 2018 - 6 O 422/16 (https://dejure.org/2018,38960)
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  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive

    Auszug aus LG Potsdam, 01.06.2018 - 6 O 422/16
    Sie hängt nicht nur von der konkreten Planung der durchzuführendenden Arbeiten ab, sondern auch davon, ob der Kläger den instand zu setzenden Gegenstand überhaupt nutzen will und kann, das heißt wie sich sein Nutzungsbedarf im Einzelfall während der noch nicht sicheren Entbehrung tatsächlich gestaltet (vgl. BGH NJW 1976, 1396).
  • BGH, 10.04.2003 - VII ZR 251/02

    Umfang der Mängelbeseitigungskosten; Hotelunterbringung

    Auszug aus LG Potsdam, 01.06.2018 - 6 O 422/16
    Die Maßnahmen und Kosten müssen sich an den Möglichkeiten orientieren, die der Besteller im Rahmen der Schadensminderungspflicht nutzen muss (BGH NJW-RR 2003, 878).
  • BGH, 20.04.1989 - VII ZR 80/88

    Rechte des Bestellers nach Entziehung des Auftrags; Vorschuß auf voraussichtliche

    Auszug aus LG Potsdam, 01.06.2018 - 6 O 422/16
    Nach allgemeiner Auffassung begründet dies auch einen Kostenvorschussanspruch des Auftraggebers für erforderliche Mangelbeseitigungsarbeiten, obgleich diese Bestimmung - wie die VOB/B ganz allgemein - den Vorschussanspruch zum Zwecke der Ersatzvornahme nicht eigens erwähnt (vgl. nur BGH NJW-RR 1989, 849 = BauR 1989, 462 und NJW 2018, 391 = BauR 2018, 510 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 21.05.2007 - 5 U 201/06

    Bauträgervertrag: Nachbesserungsanspruch wegen Schallschutzmängeln

    Auszug aus LG Potsdam, 01.06.2018 - 6 O 422/16
    Wer erheblich mehr als den verkehrsüblichen Preis zahlt, kann zumeist auch ein hochwertiges, die Anforderungen technischer Mindestnormen übertreffendes Werk erwarten (so zutreffend Busche, in: Münchener Kommentar zum BGB, § 633 BGB Rdnr. 16, unter Hinweis auf OLG Stuttgart NZBau 2007, 717/719).
  • BGH, 25.09.2008 - VII ZR 204/07

    Umfang der Rechtskraft der Verurteilung zur Zahlung eines Vorschusses auf

    Auszug aus LG Potsdam, 01.06.2018 - 6 O 422/16
    Denn mit der Zuerkennung des Vorschusses unterliegt nicht nur der zugesprochene Betrag, sondern auch ein darüber hinaus benötigter Betrag wie bei einem Feststellungsurteil der 30-jährigen Verjährungsfrist des § 197 BGB (vgl. nur BGH NJW 2009, 60).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09

    BGH ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen

    Auszug aus LG Potsdam, 01.06.2018 - 6 O 422/16
    Diese Änderung erfasst die zunächst noch neben dem Schadensersatz geforderte Feststellung eines weiteren Schadens, etwa eines möglichen Umsatzsteuerschadens (vgl. BGH NJW 2010, 3085/3086) durch den nunmehr einheitlich geltend gemachten Vorschussanspruch.
  • BGH, 14.11.2017 - VII ZR 65/14

    VOB-Vertrag: Änderung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zwischen

    Auszug aus LG Potsdam, 01.06.2018 - 6 O 422/16
    Nach allgemeiner Auffassung begründet dies auch einen Kostenvorschussanspruch des Auftraggebers für erforderliche Mangelbeseitigungsarbeiten, obgleich diese Bestimmung - wie die VOB/B ganz allgemein - den Vorschussanspruch zum Zwecke der Ersatzvornahme nicht eigens erwähnt (vgl. nur BGH NJW-RR 1989, 849 = BauR 1989, 462 und NJW 2018, 391 = BauR 2018, 510 m. w. N.).
  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17

    Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur

    Auszug aus LG Potsdam, 01.06.2018 - 6 O 422/16
    Diese Umstellung ist gemäß § 264 Nr. 3 ZPO nicht als Klageänderung anzusehen, da der Lebenssachverhalt im Übrigen unverändert ist (vgl. BGH NJW 2018, 1463).
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