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LG Potsdam, 02.11.2016 - 4 O 200/15 |
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Verfahrensgang
- LG Potsdam, 02.11.2016 - 4 O 200/15
- OLG Brandenburg, 27.03.2017 - 2 U 38/16
- BGH, 10.10.2017 - III ZA 12/17
- BGH, 08.01.2018 - III ZA 12/17
- BGH, 17.05.2018 - III ZA 12/17
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 27.03.2017 - 2 U 38/16
Richterablehnung: Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs wegen Unsachlichkeit
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 2.11.2016, Aktenzeichen 4 O 200/15, wird zurückgewiesen.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 02.11.2016, Aktenzeichen 4 O 200/15, unterliegt gemäß § 522 Abs. 2 ZPO der Zurückzuweisung, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.