Rechtsprechung
   LG Potsdam, 06.03.2013 - 4 O 131/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28270
LG Potsdam, 06.03.2013 - 4 O 131/12 (https://dejure.org/2013,28270)
LG Potsdam, Entscheidung vom 06.03.2013 - 4 O 131/12 (https://dejure.org/2013,28270)
LG Potsdam, Entscheidung vom 06. März 2013 - 4 O 131/12 (https://dejure.org/2013,28270)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,28270) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Ansprüche des Erben wegen Mitteilungspflichtverletzung bei Testamentsübergabe zur Fortdauer besonderer amtlicher Verwahrung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Ansprüche des Erben wegen Mitteilungspflichtverletzung bei Testamentsübergabe zur Fortdauer besonderer amtlicher Verwahrung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vergessenes verwahrtes Testament: Keine Benachrichtigungspflicht des Amtsgerichts nach Übernahme eines verwahrten Testaments durch ein staatliches Notariat - Kein Anspruch auf Schadenersatz des durch vergessenes Testament Begünstigten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.02.2008 - III ZR 90/07

    Keine Haftung der Bundesrepublik Deutschland für Strahlenschäden früherer

    Auszug aus LG Potsdam, 06.03.2013 - 4 O 131/12
    Für Versäumnisse der Behörden der früheren DDR hat das beklagte Land nicht haftungsrechtlich einzustehen (vergl. Urteil des BGH vom 07. Februar 2008, Az. III ZR 90/07, zitiert nach Juris).
  • OLG Naumburg, 05.08.2015 - 12 W 8/15

    Gerichtsgebühren: Kostenerhebung für Testamentseröffnung bei erheblichem

    Denn wenn ein bereits amtlich verwahrtes Testament nach der Auflösung der staatlichen Verwahrstelle an eine andere Stelle zur Fortdauer der besonderen amtlichen Verwahrung übergeben wird, handelt es sich um einen rein internen - faktischen - Verwaltungsvorgang, der keine erneute Inverwahrnahme darstellt und auf den sich die Verpflichtung zur Abgabe einer Verwahrnachricht auch nicht analog übertragen lässt (z. B. mit überzeugender Begründung LG Potsdam, Urteil vom 6. März 2013, 4 O 131/12, zitiert nach JURIS).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht