Rechtsprechung
LG Potsdam, 06.03.2013 - 4 O 131/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen einer Verletzung von Mitteilungspflichten nach Übernahme eines in die besondere amtliche Verwahrung begebenen Testaments
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Ansprüche des Erben wegen Mitteilungspflichtverletzung bei Testamentsübergabe zur Fortdauer besonderer amtlicher Verwahrung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Ansprüche des Erben wegen Mitteilungspflichtverletzung bei Testamentsübergabe zur Fortdauer besonderer amtlicher Verwahrung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vergessenes verwahrtes Testament: Keine Benachrichtigungspflicht des Amtsgerichts nach Übernahme eines verwahrten Testaments durch ein staatliches Notariat - Kein Anspruch auf Schadenersatz des durch vergessenes Testament Begünstigten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.02.2008 - III ZR 90/07
Keine Haftung der Bundesrepublik Deutschland für Strahlenschäden früherer …
Auszug aus LG Potsdam, 06.03.2013 - 4 O 131/12
Für Versäumnisse der Behörden der früheren DDR hat das beklagte Land nicht haftungsrechtlich einzustehen (vergl. Urteil des BGH vom 07. Februar 2008, Az. III ZR 90/07, zitiert nach Juris).
- OLG Naumburg, 05.08.2015 - 12 W 8/15
Gerichtsgebühren: Kostenerhebung für Testamentseröffnung bei erheblichem …
Denn wenn ein bereits amtlich verwahrtes Testament nach der Auflösung der staatlichen Verwahrstelle an eine andere Stelle zur Fortdauer der besonderen amtlichen Verwahrung übergeben wird, handelt es sich um einen rein internen - faktischen - Verwaltungsvorgang, der keine erneute Inverwahrnahme darstellt und auf den sich die Verpflichtung zur Abgabe einer Verwahrnachricht auch nicht analog übertragen lässt (z. B. mit überzeugender Begründung LG Potsdam, Urteil vom 6. März 2013, 4 O 131/12, zitiert nach JURIS).