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LG Potsdam, 09.05.2007 - 11 S 10/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- AG Brandenburg, 30.11.2006 - 33 C 94/05
- LG Potsdam, 09.05.2007 - 11 S 10/07
- BGH, 02.10.2007 - III ZB 47/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.04.2004 - XII ZB 224/02
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei ungewisser Dauer eines streitigen Rechts …
Auszug aus LG Potsdam, 09.05.2007 - 11 S 10/07
In solchen Fällen dauert die streitige Zeit im Sinn des § 8 ZPO bis zu dem Zeitpunkt, den der Mieter als den für ihn günstigsten Beendigungszeitpunkt des Vertrags in Anspruch nimmt ( BGH, NZM 2004, 460). - BGH, 02.06.1999 - XII ZR 99/99
Beschwer bei Kündigung eines Mietvertrages
Auszug aus LG Potsdam, 09.05.2007 - 11 S 10/07
Wird die Räumungsklage nach vorausgegangener Kündigung zu einem Zeitpunkt erhoben, zu dem die Kündigung nach der Behauptung der klagenden Partei bereits wirksam geworden ist, beginnt die streitige Zeit mit der Erhebung der Klage (vgl. BGH, NJW-RR 1999, 1385). - RG, 22.07.1940 - V 32/40
1. Wann und wie ist bei Mietaufhebungsklagen der Wert des Streitgegenstandes zur …
Auszug aus LG Potsdam, 09.05.2007 - 11 S 10/07
Bei Verträgen von unbestimmter Dauer wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die bereits durch das Reichsgericht begründet worden ist, und auch weitgehend im Schrifttum auf den Zeitpunkt abgestellt, auf den derjenige hätte kündigen können, der die längere Bestehenszeit behauptet (vgl. RGZ 164, 325, 329).
- BGH, 02.10.2007 - III ZB 47/07
Streitwert bei Räumungsklagen
Die Rechtsbeschwerde des Beklagten gegen den Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 9. Mai 2007 - 11 S 10/07 - wird auf seine Kosten verworfen.