Rechtsprechung
LG Potsdam, 09.11.2005 - 1 O 781/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,32917) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aktivlegitimation eines Insolvenzverwalters bei der Einforderung der Zahlung einer Stammeinlage für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Wirkung einer verdeckten Sacheinlage auf die Stammeinlageforderung einer GmbH; Verjährung einer Stammeinlageforderung ...
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 21.09.2005 - 1 O 781/04
- LG Potsdam, 09.11.2005 - 1 O 781/04
- OLG Brandenburg, 13.06.2006 - 6 U 128/05
- BGH, 11.02.2008 - II ZR 171/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Oldenburg, 23.09.1999 - 1 U 57/99
Anspruch des Konkursverwalters einer GmbH gegen den alleinigen Gesellschafter auf …
Auszug aus LG Potsdam, 09.11.2005 - 1 O 781/04
Darunter fällt insbesondere die Leistung auf eine Forderung aus der Veräußerung sacheinlagefähiger Gegenstände durch ein sogenanntes Hin- und Herzahlen von Bareinlage und Kaufpreis (OLG Oldenburg, GmbHR 2000, 776 [OLG Oldenburg 23.09.1999 - 1 U 57/99] ). - OLG Karlsruhe, 29.11.1990 - 18a U 92/90
Auszug aus LG Potsdam, 09.11.2005 - 1 O 781/04
Dem steht auch die Entscheidung des OLG Karlsruhe (WM 1991, 323) nicht entgegen. - OLG Jena, 01.09.2004 - 4 U 37/04
Kapitalaufbringung bei Verwendung eines GmbH-Mantels
Auszug aus LG Potsdam, 09.11.2005 - 1 O 781/04
Darüber hinaus liegt eine aufgrund des nachträglichen Sacherwerbs verwirklichte verdeckte Sacheinlage vor (Thüringer OLG, BB 2004, 2206).
- OLG Brandenburg, 13.06.2006 - 6 U 128/05
GmbH: Verjährung des Anspruchs auf Einzahlung der Stammeinlage nach …
Die Berufung des Beklagten gegen das am 9.11.2005 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam - 1 O 781/04 - wird zurückgewiesen.unter Abänderung des am 9.11.2005 verkündeten Urteils des Landgerichts Potsdam - 1 O 781/04 - die Klage insgesamt abzuweisen.